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der koalitionsausschuss hat sich darauf geeinigt, den pflegebeitrag um 0,25 prozentpunkte zum 1. juli 2008 zu erhöhen. im gegenzug sollen zum 1. januar 2008 die beiträge zur arbeitslosenversicherung um 0,3 punkte gesenkt werden.
die regierungsparteien gehen davon aus, dass die höheren pflegebeiträge bis 2014 oder 2015 ausreichend seien, um die zusätzlichen leistungen zu finanzieren. so sollen demenz- und alzheimer-kranke mehr als bisher oder sogar erstmals leistungen bekommen. für ambulante pflegedienste soll mehr geld gezahlt werden, ebenso für die stationäre betreuung von schweren und schwersten pflegefällen.
angehörige sollen einen rechtsanspruch auf pflegezeit von angehörigen von maximal sechs monaten erhalten. ausgenommen von dieser regelung sind lediglich unternehmen mit einer mitarbeiterzahl unter zehn.
gabriele osing, leiterin der abteilung soziale dienste beim asb-bundesverband, kritisiert das ergebnis als völlig unzureichend. die durch die angekündigte reform bei den betroffenen geschürten hoffnungen sind weitgehend enttäuscht worden. zukunftssichere finanzierungsmaßnahmen wurden nicht vorgestellt und längst überfällige änderungen im leistungpaket wurden wieder auf die lange bank geschoben.
die geplanten ausweitungen der leistungen für menschen mit einer eingeschränkten alltagskompetenz ist zwar ein schritt in die richtige richtung, allerdings wurde versäumt, den pflegebedürftigkeitsbegriff an die veränderten bedingungen anzupassen und die pflegestufensystematik weiterzuentwickeln.
sovd-präsident adolf bauer sieht in den eckpunkten der pflegereform eine verbesserung für die pflegebedürftigen. künftig gibt es mehr transparenz bei der qualitätsbewertung von pflegeeinrichtungen. durch die gesetzliche pflicht zur veröffentlichung von qualitätsberichten haben pflegebedürftige und deren angehörige endlich die möglichkeit, sich über die qualität der einzelnen heimen zu informieren.
ausserdem können pflegebedürftige in wohngemeinschaften und im betreuten wohnen leistungen der pflegeversicherung künftig flexibler in anspruch nehmen. durch den höheren zuschuss für häusliche pflegedienstleistungen wird gewährleistet, dass pflegebedürftige so lange wie möglich zu hause gepflegt werden können.
angehörige sollen einen rechtsanspruch auf pflegezeit von angehörigen von maximal sechs monaten erhalten. ausgenommen von dieser regelung sind lediglich unternehmen mit einer mitarbeiterzahl unter zehn.
gabriele osing, leiterin der abteilung soziale dienste beim asb-bundesverband, kritisiert das ergebnis als völlig unzureichend. die durch die angekündigte reform bei den betroffenen geschürten hoffnungen sind weitgehend enttäuscht worden. zukunftssichere finanzierungsmaßnahmen wurden nicht vorgestellt und längst überfällige änderungen im leistungpaket wurden wieder auf die lange bank geschoben.
die geplanten ausweitungen der leistungen für menschen mit einer eingeschränkten alltagskompetenz ist zwar ein schritt in die richtige richtung, allerdings wurde versäumt, den pflegebedürftigkeitsbegriff an die veränderten bedingungen anzupassen und die pflegestufensystematik weiterzuentwickeln.
sovd-präsident adolf bauer sieht in den eckpunkten der pflegereform eine verbesserung für die pflegebedürftigen. künftig gibt es mehr transparenz bei der qualitätsbewertung von pflegeeinrichtungen. durch die gesetzliche pflicht zur veröffentlichung von qualitätsberichten haben pflegebedürftige und deren angehörige endlich die möglichkeit, sich über die qualität der einzelnen heimen zu informieren.
ausserdem können pflegebedürftige in wohngemeinschaften und im betreuten wohnen leistungen der pflegeversicherung künftig flexibler in anspruch nehmen. durch den höheren zuschuss für häusliche pflegedienstleistungen wird gewährleistet, dass pflegebedürftige so lange wie möglich zu hause gepflegt werden können.
veröffentlicht: Antje K. -- Mittwoch, 27. Juni 2007; 09:33:26 Uhr