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pflegestützpunkte sind ländersache Diesen Text vorlesen lassen

sturzprophylaxedie große koalition hat nun auch in den letzten strittigen details der pflegereform einen konsens gefunden.
 
die einführung von pflegestützpunkten wird den ländern überlassen und für arbeitnehmer wird es keine bezahlten freistellungen für die pflege von angehörigen geben. entschieden haben dies die fraktionsspitzen bei ihrer klausurtagung in bonn.

beantragt ein bundesland stützpunkte zur pflegeberatung, so sollen die pflegekasen diese aufbauen. bis zuletzt hatte bundesgesundheitsministerin ulla schmidte die stützpunkte vehement verteidigt. um alle informationen und anträge bezüglich der pflege von angehörigen zu bekommen und abzuwickeln, dürften betroffene nicht länger "von pontius zu pilatus" geschickt werden.

einige länder haben schon bekundet, sofort pflegestützpunkte einrichten zu wollen. hat ein bundesland kein interesse an einem pflegestützpunkt, so kann es darauf verzichten.

die union, welche gegen die einführung der stützpunkte war, freut sich ebenfalls über den kompromiss. denn nun dürfte der finanzbedarf wesentlich geringer ausfallen und man könne das so freigewordene geld (nach informationen aus finanzkreisen 200 millionen euro) zusätzlich für die betreuung demenzkranker in stationären einrichtungen ausgeben.

für die beratungsstellen erhalten die pflegekassen die federführung. dem kompromiss zufolge sollen sie unabhängig und umfassend beraten und den gesamten gang eines pflegefalles unter berücksichtigung bestehender angebote managen.

mit ihrer forderung einer geplanten freistellung von arbeitnehmern von bis zu 10 arbeitstagen zur pflegeorganisation konnte sich die spd nicht durchsetzen. den vorschlag der finanzierung dieser freistellung durch die krankenkassen lehnte die cdu ebenfalls ab.

weitere kernpunkte der reform sind:

  • die anhebung der leistung, insbesondere für demenzkranke,
  • die beitragsanhebung um 0,25 punkte auf 1,95 % plus 0,25 % beitragszuschlag bei kinderlosen,
  • mehr unangemeldete kontrollen in heimen zur aufdeckung von missständen und
  • die möglichkeit einer unbezahlten auszeit zur pflege von bis zu 6 monaten.

die 2. und 3. lesung sind am 3. und 4. märz geplant, so dass das gesetz pünktlich zum 1. juli in kraft treten kann.

(foto: pixelio.de / gerd altmann)


veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 28. Februar 2008; 10:59:08 Uhr


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