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rauchverbot in bussen, bahnen und in bundesbehörden Diesen Text vorlesen lassen

rauchenseit dem 1. september gilt bundesweit das neue gesetz zum schutz von nichtrauchern. und zumindest bei der bahn hat die umstellung reibungslos geklappt.
 
bereits seit juli darf in den regionalzügen nicht mehr geraucht werden. jetzt wurde das verbot auf die intercity- und ice-züge ausgeweitet. nach jedem halt der züge erklingt eine durchsage mit dem hinweis auf das rauchverbot. in den größeren bahnhöfen gibt es für raucher gekennzeichnete bereiche. die alten raucherabteile werden gründlich gereinigt und in zukunft soll es nur noch piktogramme mit durchgestrichener zigarette geben.

die reisenden reagierten gelassen auf das neue gesetz. lediglich einzelne mitarbeiter der bahn, welche nun während der arbeitszeit nur noch selten zum glimmstengel greifen können, waren weniger begeistert. starke raucher würden in zukunft, wie bereits in den regionalzügen, auf die toiletten ausweichen, so karl-peter naumann, chef des fahrgastverbandes pro bahn. bei derartigen verstößen will es die bahn aber erst m guten versuchen und nur bei mehrmaligen fehlverhalten die bundespolizei rufen. nach bahnangaben droht dann ein bussgeld von bis zu 1000 euro.

auch in der taxibranche verlief die umstellung relativ ruhig. langfristig wird sich der nichtraucherschutz auch hier
durchsetzen.

vom grundsätzlichen rauchverbot betroffen sind auch die behörden, dienststellen, gerichte und sonstige öffentliche einrichtungen des bundes sowie bundesunmittelbare körperschaften, anstalten und stiftungen. auch bundestag, bundesrat, bundespräsidialamt und bundesverfassungsgericht fallen unter das gesetz.

bundesgesundheitsministerin ulla schmidt erklärt dazu: „für den nichtraucherschutz bricht eine neue zeit an. passivrauchen in bundesbehörden und öffentlichen verkehrsmitteln gehört ab 1. september der vergangenheit an. mit diesem gesetz setzt der bund ein klares signal für einen konsequenten gesundheitsschutz. es ist nun wichtig, dass alle länder diesem beispiel folgen und möglichst wenig ausnahmen in ihren ländergesetzen zulassen.“

außerdem wurde ab dem 1. september das abgabealter von tabakwaren von 16 auf 18 jahren angehoben. lesen sie hierzu bitte auch diesen artikel. ab sofort dürfen tabakwaren nicht mehr an minderjährige verkauft werden. die kontrolle hier ist aber nicht ganz einfach, da circa 500.000 automaten in deutschland noch nicht umgestellt sind. hier gilt eine umstellungsfrist bis zum 1. januar 2009. und außerdem ist noch nicht klar geregelt, wer kontrollieren und bussgelder verhängen darf.

weitere informationen zum nichtraucherschutz finden sie hier.

veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 03. September 2007; 19:44:32 Uhr


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