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reform der unfallversicherung beschlossen Diesen Text vorlesen lassen

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für arbeitgeber kommt es mit der nunmehr beschlossenen organisationsreform der gesetzlichen unfallversicherung ab januar 2009 zu einigen wichtigen veränderungen.

 

 

mit der reform soll der von den arbeitgebern organisierte teil der sozialversicherung straffer organisiert werden. so wird es statt der bisher 23 künftig nur noch neun berufsgenossenschaften geben. wichtig für die unternehmen ist die tatsache, dass ab dem 1. januar 2010 der prüfdienst der deutschen rentenversicherung auch die kontrolle über den bereich der unfallversicherung übernimmt.

die zahlung der insolvenzgeldumlage ändert sich bereits zum 1. januar 2009. sie ist dann monatlich mit dem gesamtsozialversicherungsbeitrag an die einzugsstelle (gesetzliche krankenkasse) abzuführen. hierzu wird der beitragsnachweis um ein weiteres kriterium erweitert. desweiteren wird das meldeverfahren der sozialversicherung durch zusätzliche meldetatbestände, die für die gesetzliche unfallversicherung und die betriebsprüfungen von bedeutung sind, ergänzt.



veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 22. September 2008; 15:30:39 Uhr


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