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Rückenschule

laut parlamentarischem staatssekretär im gesundheitsministerium, rolf schwanitz, plant die bundesregierung, den gesundheitsschutz am arbeitsplatz stärker zu fördern.

 

 

dazu kündigte er an, dass unternehmen vom kommenden jahr an bis zu 500 euro pro beschäftigtem und jahr für die betriebliche gesundheitsförderung von der steuer absetzen können.

 

damit will die bundesregierung die bereitschaft der arbeitgeber erhöhen, die betriebsinterne gesundheitsförerung zu stärken. so werden maßnahmen steuerbefreit, welche hinsichtlich qualität, zweckbindung und zielgerichtetheit den anforderungen des § 20a abs. 1 i.v. mit § 20 abs. 1 satz 3 sgb V genügen. unter anderem sind dies kurse zur gesunden ernährung, rückenschulungen, suchtprävention und kurse zur stressbewältigung.

 

die übernahme der kosten für einen sportverein o. ä. zählen auch weiterhin nicht zu den steuerbefreiten leistungen. "die neuregelung stellt eine echte verbesserung für arbeitnehmer und arbeitgeber dar. außerdem wird bürokratie abgebaut", sagte schwanitz.

voraussetzung ist, dass diese leistungen vom arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten abeitslohn erbracht werden.



veröffentlicht: Antje K. -- Dienstag, 19. August 2008; 19:45:03 Uhr


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