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rente für die pflege von angehörigen Diesen Text vorlesen lassen

rentnerin im rollstuhldie deutschen werden immer älter. viele wollen ihre mutter oder ihren vater selbst pflegen. um diese bereitschaft zu fördern und um den hohen einsatz dieser menschen zu honorieren ...
 
... werden den pflegenden rentenerhöhende beitragszeiten in der gesetzlichen rentenversicherung angerechnet. oftmals sind die pflegepersonen nicht mehr in der lage ihren beruf auszuüben, da die pflege der angehörigen ihre gesamte zeit beansprucht.

um rentenerhöhende beitragszeiten angerechnet zu bekommen, darf die pflege nicht erwerbsmäig ausgeübt werden. die pflege muss mindestens 14 stunden wöchentlich in der häuslichen umgebung erfolgen. ein verwandschaftliche verhältnis zur pflegeperson ist nicht zwingend erforderlich. voraussetzung ist allerdings, dass der pflegebedürftige anspruch auf leistungen aus der sozialen oder privaten pflegeversicherung hat.

der pflegende erwirbt dann pflichtbeitragszeiten, bezahlt selber aber keine beiträge. diese werden durch die pflegekasse oder den privaten versicherungsnehmer voll getragen. die entrichteten beträge sind später das einkommen, welches zur rentenberechnung herangezogen wird. die beitragshöhe richtet sich nach der pflegestufe (diesen stellt der medizinische dienst der krankenversicherung fest) und dem sich daraus ergebenden zeitlichem umfang notwendiger pflegetätigkeit.

ein kleines beispiel:

wurde bei dem zu pflegenden pflegestufe ii mit mindestens 21 stunden pflege pro woche festgestellt, so wird die pflegeperson so gestellt, als ob sie circa 13.000 euro im jahr verdient hätte.

neben der pflege ist es auch möglich, einer beruflichen tätigkeit nachzugehen. allerdings darf diese eine wochenarbeitszeit von 30 stunden nicht überschreiten.

die versicherungspflicht beginnt übrigens schon mit dem tag der antragstellung bei der pflegekasse. deshalb ist es wichtig, rechtzeitig den antrag auf gewährung von pflegeleistungen zu stellen.

haben sie noch fragen? wir helfen gern weiter.

(foto: pixelio.de / jan tornack)


veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 13. Dezember 2007; 21:40:48 Uhr


Kommentar von _KARIN MÜLLER am Donnerstag, 01. Januar 2009; 13:18:59 Uhr

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Seit 1989 war meine mutter in PFLEGSTUFE 2 MIR WURDEN ABER ERST SEIT 1995 RENTENANTEILE BEZAHLT KANN ICH DAS BEI DER AOK NACHFORDERN

Kommentar von _Julia R. am Donnerstag, 17. Februar 2011; 10:13:30 Uhr

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Kann ich den Antrag später stellen? Mein Vater ist schon 1998 gestorben und ich habe damals keinen Antrag gestellt gehabt.

Kommentar von _Brigitte L. am Dienstag, 19. Juli 2011; 20:58:09 Uhr

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Inhalt
Pflege meine Eltern schon einige Jahre, haben beide die Stufe II, nun hat sich ihre Gesundheit so verschlechtert, das ich bei voller Berufstätigkeit nicht mehr alles absichern kann. Würde gern auf 30 Stunden herruntergehn. Die AOK meint aber das sie keine Rentenanteile zahlen kann, da ich über meine Arbeitgeber pflichtversichert bin. Mir würden diese Anteile aber schmerzhaft fehlen. Stimmt das? Hat da jemand Erfahrung? Lg Brigitte und vielen Dank für diese informativen Seiten!

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