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weitere informationen finden sie in den broschüren "das schöffenamt" und "schöffenwahl 2008". diese liegen kostenfrei in den gerichten und staatsanwaltschaften in sachsen aus.
bewerben sie sich jetzt als schöffe, wirken sie als ehrenamtlicher richter an der rechtssprechung im freistaat mit und sichern sie so die unmittelbare beteiligung des volkes an der strafrechtspflege.
im freistaat sachsen sind 4.000 schöffen ehrenamtlich tätig. für die fünfjährige amtszeit, beginnend am 1. januar 2009, können sie sich jetzt formlos bei ihrer zuständigen gemeinde bewerben. für das amt eines jugendschöffen bewerben sie sich bitte beim jugendamt. laut gesetz gibt es nur geringe einschränkungen (beispielsweise bestimmte berufsgruppen) bei der wahl zum schöffen. sie müssen mindestens 25 und düfen höchstens 75 jahre alt und deutscher staatsbürger sein. jugendschöffen sollten möglichst erfahrung aus der jugenderziehung mitbringen.weitere informationen finden sie in den broschüren "das schöffenamt" und "schöffenwahl 2008". diese liegen kostenfrei in den gerichten und staatsanwaltschaften in sachsen aus.
veröffentlicht: Antje K. -- Dienstag, 29. Januar 2008; 16:43:26 Uhr