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sachsen schafft mit anpassung des landeserziehungsgeldes klarheit für eltern Diesen Text vorlesen lassen

der freistaat behält das landeserziehungssgeld bei und bekennt sich so zu seiner positiven familienpolitik. es wurde ein modell geschaffen, welches den betroffenen familien die möglichkeit bietet, sich im 3. lebensjahr ihres nachwuchses oder bereits im 2. jahr, direkt im anschluss an das bundeserziehunsgeld für das landeserziehungsgeld zu entscheiden. so können die eltern je nach ihrer persönlichen situation sicher die zukunft planen.

die eckpunkte des modells sehen wie folgt aus:

landeserziehungsgeld im 3. lebensjahr (ab 24. bzw. 28. lebensmonat):

1. kind, 200 euro, bezugsdauer 9 monate
2. kind, 250 euro, bezugsdauer 9 monate
3. kind, 300 euro, bezugsdauer 12 monate

im 2. lebensjahr, unmittelbar im anschluss an das bundeselterngeld (ab
12. bzw. 14. lebensmonat):

1.kind, 200 euro, bezugsdauer 5 monate
2. kind, 250 euro, bezugsdauer 5 monate
3. kind, 300 euro, bezugsdauer 6 monate

die bisherigen einkommensgrenzen bleiben bestehen. für ehepaare und eheähnliche gemeinschaften gilt eine grenze von 16.500 euro und für alleinerziehende von 13.500 euro. für das jahr 2007 wurden bereits 30 millionen euro für das landeserziehungsgeld beschlossen.

das landeserziehungsgeld beruht auf freiwilliger basis und wird lediglich noch in den bundesländern sachsen, thüringen, bayern und baden-württemberg gezahlt.

für bereits 2006 geborene kinder besteht weiterhin die alte regelung.

veröffentlicht: Antje K. -- Sonntag, 15. April 2007; 19:24:46 Uhr


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