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schweren begleiterkrankungen. ab einem gdb 50 bekommen sie auf jeden fall als diabetiker einen
schwerbehindertenausweis.
in jedem fall können sie sich mit einem gdb 30 schwerbehinderten gleichstellen lassen, um z. b.
kündigungsschutz zu haben. anträge dafür kann man bei der agentur für arbeit stellen.
diabetiker erhalten nur unter bestimmten bedingungen den schwerbehinderten ausweis.
entscheidend ob oder ob nicht ist, wie hoch der grad der behinderung (gdb) bewertet wird. auch kommt es auf den diabetes typ an. so bekommen diabetiker mit typ II in der regel nur einen gdb 30, außer sie leiden unter schweren begleiterkrankungen. ab einem gdb 50 bekommen sie auf jeden fall als diabetiker einen
schwerbehindertenausweis.
in jedem fall können sie sich mit einem gdb 30 schwerbehinderten gleichstellen lassen, um z. b.
kündigungsschutz zu haben. anträge dafür kann man bei der agentur für arbeit stellen.
veröffentlicht: familienfreund jana -- Montag, 16. April 2007; 12:26:12 Uhr