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unterschrift

so begann dieser tage eine mail von der ihk leipzig. die ihk informierte sie, lieben newsletterabonnement, über eine änderung im

 

gesetz zum unlauterem wettbewerb. §7 abs. 2 nr. 3 uwg enthält regelungen und normen für unzumutbare belästigungen.

 

im wesentlichen sagt dieser abs. 2 nr. 3, dass vor dem versenden von werbung eine vorherige ausdrückliche einwilligung des adressaten vorliegen muss. das bezieht sich auf die verwendung einer automatischen anrufmaschine, eines faxgerätes oder elektronischer post. damit ist das versenden von newslettern genehmigungsbedürftig. zur sicherheit fordert die ihk eine schriftliche zustimmung des newsletterempfängers und informiert mit infoblatt (Sie haben keine Berechtigung zum Herunterladen.) .

 

und es gibt noch mehr konsequenzen:

ein einfaches mailing ist nun nicht mehr so ohne weiteres möglich. das versenden von faxen mit entsprechenden angeboten oder produkten setzt eine ausdrückliche zusage des empfängers voraus. wenn sie ihre kunden und potentiellen kunden erreichen wollen, bleibt ihnen nur noch der postalische weg.

 

 

 

 



veröffentlicht: root -- Sonntag, 18. April 2010; 00:48:52 Uhr


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