.

sozialversicherungsbeiträge: das ändert sich 2011 Diesen Text vorlesen lassen

silvester

bei der festlegung von beitragssätzen und -bemessungsgrenzen für 2011 blickt der gesetzgeber zwei jahre zurück und damit ins krisenjahr 2009. damals sind die reallöhne gesunken. deshalb bleiben wichtige rechengrößen bei der sozialversicherung 2011 gleich oder gehen sogar leicht zurück. andererseits steigen einige beitragssätze, so dass unter dem strich doch eine mehrbelastung heraus kommt. wir erläutern die änderungen bei gesetzlicher kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherung aus der perspektive von selbständigen.

a) krankenversicherung

bei der gesetzlichen krankenversicherung haben selbständige die wahl: sie können den versicherungsschutz mit oder ohne krankengeld wählen, also der „lohn“-fortzahlung ab der siebten krankheitswoche. das krankengeld kostet zusätzlich 0,6 prozent beitrag. die krankenversicherung kostet dieses jahr noch 14,3/14,9 prozent und erhöht sich zum 1.1.2011 auf 14,9/15,5 prozent. zugleich nimmt die beitragsbemessungsgrenze geringfügig ab von 3.750 euro auf künftig 3.712,50 euro. der resultierende höchstbeitrag steigt somit von 559 auf 575 euro.

wichtiger als die höchst- sind für gründer mit anfangs geringem gewinn die mindestbeiträge zur gesetzlichen krankenversicherung. diese richten sich nach der „monatlichen bezugsgröße“, dem durchschnittlichen arbeitsentgelt aller versicherten im vorvergangenen jahr. die bezugsgröße blieb in den alten bundesländern konstant bei 2.555 euro, in den neuen bundesländern stieg sie von 2.170 auf 2.240 euro an. während des bezugs von gründungszuschuss (inklusive der verlängerungsphase) wird ein verdienst von mindestens der hälfte dieser bezugsgröße (1.277,50 euro) unterstellt, nach auslaufen der förderung von 75 prozent der bezugsgröße (1.916,25 euro). in den alten bundesländern resultieren daraus mindestbeiträge von 198 bzw. 297 euro (wenn man von 15,5 prozent beitragssatz, also inklusive krankengeld, ausgeht).

liegt das einkommen oberhalb dieser werte, sind die beiträge entsprechend höher. zum einkommen zählt der erzielte gewinn, der gründungszuschuss (ohne den 300-euro-zuschlag) sowie sonstige einkünfte aus kapitalvermögen, vermietung usw.

übrigens kann man den versicherungsschutz durch abschluss eines wahltarifs verbessern, so dass man nicht erst nach 42 tagen krankheit geld von der kasse erhält. dann sind allerdings nicht nur zusätzliche beiträge fällig, sondern man bindet sich auch drei jahre an den krankenkversicherungsanbieter.

b) pflegeversicherung

bei der sozialen pflegeversicherung gelten die selben bemessungsgrenzen wie bei der krankenversicherung, nur die beiträge sind andere: kinderlose zahlen 2,20 prozent, eltern 1,95 prozent. daraus resultieren zum beispiel für kinderlose in den alten bundesländern folgende beiträge: während des gründungszuschuss-bezugs mindestens 28,10 euro, danach mindestens 42,16 euro, maximal 81,68 euro.

c) rentenversicherung

in die gesetzliche rentenversicherung müssen nur ganz bestimmte selbständige einzahlen, zum beispiel handwerker in den ersten jahren nach der gründung, lehrer, erzieher und dozenten, sowie pflegeberufe. für sie und alle anderen mitglieder bleiben sowohl beitragssatz als auch beitragsbemessungsgrenze in den alten bundesländern unverändert bei 19,9 prozent bzw. 5.500 euro monatlich. der höchstbeitrag verharrt bei 1.094,50 euro. in den neuen bundesländern steigt die monatliche beitragsbemessungsgrenze und somit der höchstbeitrag auf 4.800 euro bzw. 955,20 euro.

d) arbeitslosenversicherung

über die umfangreichen änderungen bei der arbeitslosenversicherung für selbständige haben wir hier im newsletter schon umfassend berichtet. zum 1.1.2011 steigt nicht nur der beitragssatz zur arbeitslosenversicherung voraussichtlich von 2,8 auf 3,0 prozent, sondern der satz wird nicht mehr auf 25% der monatlichen bezugsgröße, sondern auf 50% und im jahr 2012 sogar auf 100% der bezugsgröße berechnet. in den alten bundesländern rechnen wir deshalb 2011 mit 33,60 euro und 2012 mit 67,20 euro monatsbeitrag. gründer erhalten in den ersten zwölf monaten ihrer gründung immer den etwas günstigeren satz (33,60 euro) und müssen erst danach den vollen satz bezahlen. zum vergleich: 2010 betrug der beitragssatz noch 17,88 euro pro monat. der beitritt in die arbeitslosenversicherung für selbständige ist freiwillig und will gut überlegt sein. wer bereits versichert ist, kann bis zum 31.03.2011 von einem sonderkündigungsrecht gebrauch machen, das rückwirkend zum 31.12.2010 wirkt.

e) unter dem strich: gesamtbelastung bis 1.790 euro!

wer nur die gesetzliche kranken- und pflegeversicherung nutzt (also nicht „privat versichert“ ist), zahlt während des gründungszuschuss-bezugs mindestens 226 euro, danach 339 euro und bei verdienst oberhalb der bemessungsgrenze maximal 657 euro (annahme: mit krankengeld, alte bundesländer, keine kinder). wer zusätzlich in die rentenversicherung einzahlt und sich gegen arbeitslosigkeit versichert, zahlt für die gesetzliche sozialversicherung insgesamt bis zu 1.790 euro monatlich – zusätzlich zu einkommens- und gewerbesteuer sowie solidaritätszuschlag.

Quelle: http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/kranken-renten-pflegeversicherung/beitragsbemessungsgrenzen.html



veröffentlicht: root -- Mittwoch, 24. November 2010; 08:11:21 Uhr


.

familienbrief abonnieren

E-Mail-Adresse eingeben:

Zugestellt von FeedBurner

Suche


hilfreiches & mehr


Login

Login




Registrierung.
. Passwort vergessen?
.
 
.

familienservice

.

familienservice