das bundesministerium für justiz informiert:
für ehrenamtliche vormundschaften, betreuungen und pflegschaften wird die befreiung von der einkommenssteuerpflicht erweitert.
so werden mit dem jahressteuergesetz 2010 pauschale aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche vormundschaft, sowie ehrenamtliche rechtliche betreuung und pflegschaft bis zu einem jahresbetrag von 2100 euro steuerfrei.
damit werden ehrenamtliche betreuer steuerlich steuerlich jetzt genauso gleich behandelt wie andere ehrenamtlich tätige. ehrenamtliche betreuer können nun ohne steuerlichen mehraufwand mehrere betreuung auch außerhalb des familienkreises übernehmen.
die gesetzesänderung verbessert die rahmenbedingungen für bürgerschaftliches engagement und vereinfacht die arbeit von ehrenamtlich tätigen betreuern und vormündern. die regelung ist erstmals ab dem veranlagungszeitraum 2011 anzuwenden.
veröffentlicht: root -- Sonntag, 02. Januar 2010; 11:21:00 Uhr