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am freitag hat der deutsche bundesrat das neue urheberrecht für die informationstechnologie gebilligt. unter anderem sieht die neue regelung eine erweiterung der gesetzlichen kopierabgaben auf elektronische kopier- und speichermedien vor.
der bundesverband für informationswirtschaft, telekommunikation und neuen medien (bitkom) übte schon im vorfeld harsche kritik an dem beschluss, denn er befürchtet eine massive belastung für hersteller und nutzer von it-geräten. die zuerst geplante obergrenze für vergütungssätze von fünf prozent des verkaufspreises wurde fallen gelassen. der bundesrat begründete dies mit dem stetigen preisverfall elektronischer kopier- und speichermedien, der nach ansicht der urheber zu deutlichen einbußen führen könnte. bitkom sieht darin aber einen wettbewerbsnachteil für den deutschen handel, da in vielen ländern die abgaben deutlich geringer wären.
die neue regelung sieht neue tarife für einzelne gerätegruppen vor. diese müssen zwischen den herstellerverbänden und den verwertungsgesellschaften, die die kopierabgaben für die urheber einsammeln, ausgehandelt werden. dies könnte beispielsweise einen preisanstieg für drucker um 10 bis 300 euro bedeuten.
die neue regelung sieht neue tarife für einzelne gerätegruppen vor. diese müssen zwischen den herstellerverbänden und den verwertungsgesellschaften, die die kopierabgaben für die urheber einsammeln, ausgehandelt werden. dies könnte beispielsweise einen preisanstieg für drucker um 10 bis 300 euro bedeuten.
veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 24. September 2007; 20:23:27 Uhr