ab dem jahr 2012 gibt es durch das steuervereinfachungsgesetz zahlreiche positive änderungen und auswirkungen, die es bei der abgabe der steuererklärung zu berücksichtigen gilt. so wurde z.b. die
einkommensgrenze von 8.004 euro für volljährige kinder im kalenderjahr abgeschafft. die neue regelung heißt, dass ein kind grundsätzlich bis zum abschluss einer erstmaligen berufsausbildung oder eines erststudiums berücksichtigt wird. alle kinder unter 21 jahre oder behinderte kinder sind ebenso steuerlich zu berücksichtigen.
eine berufsausbildung liegt vor, wenn die kinder durch eine berufliche ausbildungsmaßnahme die notwendigen fachlichen fertigkeiten und kenntnisse erwirbt, die zur aufnahme eines berufs befähigen. die ausbildung muss in einem öffentlich-rechtlich geordneten ausbildungsgang erlernt werden und durch eine Prüfung abgeschlossen werden.
weitere konkretisierungen und details entnehmen sie bitte der mitteilung des bundesfinanzministeriums.
veröffentlicht: Familienservice Familienfreund KG -- Mittwoch, 14. Dezember 2011; 15:10:05 Uhr