die redaktion des dienstleisters für eine bessere vereinbarkeit von beruf und familie, familienfreund kg, erhält jeden tag viele verschiedene informationen zu gesetzlichen änderungen. aus diesen zahlreichen hinweisen sind natürlich auch viele informationen für ihren geschäftlichen bzw. beruflichen alltag notwendig und nützlich.
diesmal sind es nur zwei neuigkeiten, es ist ja schließlich urlaubszeit:
Zweifels- und Auslegungsfragen; Änderung der Rz. 297
bezug: bmf-schreiben vom 18. august 2009 (bstbl i 2009, 931)- iv c 1-s 1980-1/08/10019 - (2009/0539738)
hierzu: bmf-schreiben vom 26. juli 2011- iv c 1 - s 1980-1/08/10019 :001 - (2011/0590110)
„soweit ein ausländisches investmentvermögen nach dem rundschreiben 14/2008 (wa) der bafin vom 22. dezember 2008 abweichend von der bis dahin praktizierten vorgehensweise kein ausländisches investmentvermögen mehr wäre, wird es für die anwendung des invstg für vor dem 31. mai 2013 beginnende geschäftsjahre auch weiterhin als ausländisches investmentvermögen eingestuft, wenn es die besteuerungsgrundlagen veröffentlicht hat und auch weiterhin veröffentlicht oder dem bzst eine entsprechende mitteilung gemacht und später keine gegenteilige mitteilung gemacht hat und die anwendung des § 6 invstg unabhängig von der veröffentlichung ausgeschlossen ist.“
änderungen der steuerschuldnerschaft des leistungsempfängers (§ 13b ustg) durch das jahressteuergesetz 2010
anpassung des abschnitts 13b.1 ustae, bmf-schreiben vom 27. juli 2011
durch das bmf-schreiben wird insbesondere abschnitt 13b.1 absatz 22a nummer 2 ustae ergänzt .
veröffentlicht: root -- Montag, 01. August 2011; 15:24:12 Uhr