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steuerregeln für tagesmütter und pflegeeltern Diesen Text vorlesen lassen

babysittenin seinem schreiben mit dem aktenzeichen az: iv c 3 - s 2342/07/0001 hat das bundesfinanzministerium die steuerlichen rahmenbedingungen für tagesmütter und pflegepersonen festgelegt.

demnach sind tagesmütter, welche in ihren eigenen räumen fremde kinder betreut, grundsätzlich selbstständig. aus vereinfachungsgründen hat das finanzministerium beschlossen, dass tagesmütter und pflegepersonen von ihren einnahmen monatlich 300 euro pro betreutes kind pauschal als betriebsausgaben abziehen dürfen. einzige voraussetzung ist eine betreuungszeit von täglich mindestens 8 stunden.

sollten mehr als 300 euro pro kind an betriebsausgaben anfallen, können die tatsächlichen ausgaben mit  nachweis steuerlich geltend gemacht werden. zu den betriebsausgaben zählen unter anderem auch die mietkosten, telefonkosten und kosten für weiterbildung.

das schreiben des bundesfinanzministeriums kann hier nachgelesen werden.

veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 09. Juli 2007; 21:25:37 Uhr


Kommentar von octavia am Montag, 17. November 2008; 12:11:17 Uhr

kommentar zu steuerregeln für tagesmütter und pflegeeltern Diesen Text vorlesen lassen

Guten tag!Ich wende mich an Sie weil ich ein problem habe mit der Steuer. Es wurde mir heute vom Arbeitsamt zu getragen das das erste und zweite Kind mit je 374,40 angerechnet wird. Es war doch bis jetzt so das das erste und zweite Kind frei wahr. Können Sie mir bitte helfen, damit ich weis ob diese Info stimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Frau Schmitz

Kommentar zu steuerregeln für tagesmütter und pflegeeltern?

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