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stillen auch während der arbeitszeit erlaubt Diesen Text vorlesen lassen

muttermilch

alle mütter haben laut § 7 mutterschutzgesetz ein gesetzlich verankertes recht, ihr baby auch während der arbeitszeit zu stillen.

der arbeitgeber muss der stillenden mutter "zweimal täglich eine halbe stunde oder einmal täglich eine stunde" gewähren. bei einer zusammenhängenden arbeitszeit von mehr als acht stunden hat die mutter anspruch auf zweimal 45 minuten oder, wenn in der nähe der arbeitsstätte keine stillgelegenheit vorhanden ist, einmal 90 minuten stillzeit. die stillzeit darf nicht vor- oder nachgearbeitet und auch nicht auf ruhepausen angerechnet werden. durch die gewährung von stillzeiten darf es nicht zu verdienstausfall kommen.

auf jeden fall sollte vorab aber geklärt werden, ob das kind im büro nicht eventuell durch unzureichende hygiene oder lärmbelästigung gefährdet ist.

den kompletten gesetzestext können sie hier nachlesen.



veröffentlicht: Antje K. -- Dienstag, 19. Januar 2010; 22:37:57 Uhr


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