im kommenden jahr müssen alle tagespflegepersonen ihre einkünfte aus der tagespflegetätigkeit versteuern. diese regelung betrifft auch tagesmütter, welche vom jugendamt oder von der gemeinde bezahlt werden und ist unabhängig von der anzahl der zu betreuenden kinder.
im moment gilt die steuerpflicht nur für einkünfte aus kindertagespflege, die von den familien direkt an die tagesmütter und tagesväter gezahlt werden. ab 1. januar 2009 müssen alle tagespflegepersonen die einkünfte aus ihrer tagespflege versteuern.
in der einkommensteuererklärung für das jahr 2009, welche grundsätzlich bis zum 31. mai 2010 abgegeben werden muss, müssen alle gewinne versteuert werden. dieser wird ermittelt, indem entweder alle betriebsausgaben über eine pauschale oder über eine einzelauflistung von den einnahmen abgezogen werden.
bisher konnten maximal 246 euro pro vollzeitbetreutem kind und monat als betriebsausgabenpauschale abgezogen werden. zum 1. janaur 2009 wird dieser betrag auf 300 euro erhöht. dieser betrag bezieht sich auf eine betreuungszeit von acht stunden und mehr pro kind und monat. bei einer geringeren betreuungszeit verringert sich der betrag entsprechend.
wenn die tatsächlichen ausgaben über der betriebsausgabenpauschale liegen lohnt sich eine einzelaufstellung der betriebsausgaben. in diesem fall müssen alle einzelbelege gesammelt und in einer einzelaufstellung dem finanzamt vorgelegt werden. zu den betriebsausgaben zählen unter anderem ausgaben für mobiliar, spielzeug, bastelmaterial, nahrungsmittel, hygieneartikel, weiterbildungskosten, telefonkosten, miete und betriebskosten für die genutzten räume aber auch kosten für die freizeitgestaltung sowie fahrtkosten.
steuern müssen dann gezahlt werden, wenn das zu versteuernde gesamteinkommen die grundfreibetragsgrenze von derzeit 7.664 euro im jahr bei ledigen und 15.328 euro bei verheirateten überschreitet. darunter fällt keine einkomenssteuern an.
hier finden sie ein rechenbeispiel für die tagespflege.
veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 23. Oktober 2008; 23:43:03 Uhr