.
die arbeitgebervereinigung nahrung und genuss (ang) und die gewerkschaft nahrung-genuss-gaststätten (ngg) fordern gemeinsam im kampf gegen altersarmut, die tarifvertragliche altersvorsorge zu stärken und nicht mehr auf die grundsicherung anzurechnen.
vor zehn jahren wurden in der ernährungsindustrie wegweisende tarifverträge zur betrieblichen altersvorsorge abgeschlossen. diese werden von den tarifvertragsparteien ständig weiterentwickelt. auf ihrer jährlichen tagung bei der pensionskasse ernährung und genuss (peg), über die die altersvorsorge weitgehend abgewickelt wird, mahnen die tarifvertragsparteien eine stärkere gesetzliche flankierung an.
(ddp direct) „sehr hinderlich für eine noch größere akzeptanz bei den arbeitnehmern ist es, dass die tarifliche altersvorsorge und riester-renten auf die staatliche grundsicherung angerechnet werden“, so der ngg-vorsitzende franz josef möllenberg. „daher“, so michael andritzky, hauptgeschäftsführer der ang, „fordern beide sozialpartner, dass betriebliche altersvorsorge und riester-renten nicht mehr auf die grundsicherung angerechnet werden dürfen.“
der vorstoß von bundesarbeitsministerin von der leyen, tarifvertragliche und betriebliche vorsorge sowie riester-renten bei der diskutierten zuschussrente zur voraussetzung zu machen, sei zu begrüßen. er sei aber nur dann sinnvoll, wenn die arbeitnehmer auch motiviert werden, etwas für ihre vorsorge zu tun. wenn die beschäftigten trotz eigener vorsorgeleistungen ihren lebensstandard nicht verbessern können, weil diese leistungen auf die grundsicherung angerechnet werden, bestehe die gefahr, dass sie überhaupt keine eigenen anstrengungen unternehmen.
vor zehn jahren wurden in der ernährungsindustrie wegweisende tarifverträge zur betrieblichen altersvorsorge abgeschlossen. diese werden von den tarifvertragsparteien ständig weiterentwickelt. auf ihrer jährlichen tagung bei der pensionskasse ernährung und genuss (peg), über die die altersvorsorge weitgehend abgewickelt wird, mahnen die tarifvertragsparteien eine stärkere gesetzliche flankierung an.
der vorstoß von bundesarbeitsministerin von der leyen, tarifvertragliche und betriebliche vorsorge sowie riester-renten bei der diskutierten zuschussrente zur voraussetzung zu machen, sei zu begrüßen. er sei aber nur dann sinnvoll, wenn die arbeitnehmer auch motiviert werden, etwas für ihre vorsorge zu tun. wenn die beschäftigten trotz eigener vorsorgeleistungen ihren lebensstandard nicht verbessern können, weil diese leistungen auf die grundsicherung angerechnet werden, bestehe die gefahr, dass sie überhaupt keine eigenen anstrengungen unternehmen.
veröffentlicht: Arbeitgeberservice familienfreund KG -- Dienstag, 20. September 2011; 11:37:29 Uhr