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sparer, die für private kapitalanlagen bei einer bank verluste eingefahren haben und bei einer anderen bank gewinne, können mit der steuererklärung 2010 in der anlage kap eine steuersparende verrechnung beantragen. dazu muss jedoch eine verlustbescheinigung der bank vorgelegt werden. diese bescheinigung von der bank gibt es auf antrag nur bis 15.12.2010.
mitarbeiter mit einer familienservice betreuung erhielten diese information unaufgefordert über ihren arbeitgeber.
veröffentlicht: root -- Samstag, 04. Dezember 2010; 10:48:51 Uhr