erbfälle gibt es genau wie testamente in deutschland jede menge. neben der frage ob man überhaupt ein testament hat ist für viele im nächsten schritt die frage wo bewahrt man es am besten auf. immerhin soll und muss es im fall des falles auch schnell gefunden werden.
außer dem inhalt, welcher nicht ins register aufgenommen wird, werden angaben zum erblasser, zum verwahrort und zur urkunde erfasst. die nötige vertraulichkeit und der schutz der daten wird so durch datensparsamkeit besser gewährleistet. abfragen dürfen notare und gerichte.
was es kostet?
die registrierungsgebühr beträgt einmalig je nach art der abrechnung 15 euro bzw. 18 euro. erfasst sind davon sämtliche kosten der registrierung, also auch eventuelle berichtigungen, folgeregistrierungen sowie alle benachrichtigungen im sterbefall.
weitere informationen zum testamentsregister erhalten sie unter www.testamentsregister.de.
veröffentlicht: root -- Sonntag, 20. November 2011; 21:31:57 Uhr