hat der kinder- und familienbeirat in leipzig die kommunale handlungsleitlinien zur umsetzung des kinder- und familienberichtes.
so gibt es jetzt folgende änderungen bzw. konkretisierungen:
1. die stadt leipzig unterstützt besonders einkommensschwache,
kinderreiche und alleinerziehende familien bei der suche nach
angemessenem wohnraum.
2. belange von kindern und familien sind bei der wohnumfeldgestaltung
und entwicklung der sozialen infrastruktur ein schwerpunkt.
spielmöglichkeiten und öffentliche handlungsräume für kinder und
familien werden erweitert (bspw. erhaltung, um- und neugestaltung
sowie nutzungserweiterung von freiflächen).
3. hilfen für kinder und familien (insbesondere der allgemeine
sozialdienst, beratungsangebote, hilfen zur erziehung und
jugendsozialarbeit, aber auch andere hilfsangebote für familien )
sollen wohnortnah bzw. sozialraumbezogen und bedarfsgerecht angeboten
werden. die kommunikation mit behörden soll für familien erleichtert
werden.
4. kinder, jugendliche und familien werden nach möglichkeit an
stadtentwicklungs- und planungsprozessen beteiligt und bringen ihre
ideen, interessen und bedarfe ein. verfahren, die dies realisieren,
werden in den entsprechenden verwaltungsbereichen entwickelt und
eingesetzt.
5. die bedingungen für eine gesunde entwicklung von kindern
(beispielsweise mobilität und straßenverkehr, lärm und
schadstoffbelastung) werden bestmöglich gestaltet.
6. besondere bedeutung kommt der verbesserung von präventiven maßnahmen,
versorge- und früherkennungsuntersuchungen sowie der erhaltung aller
günstigen einflussfaktoren und der medizinischen versorgung zu,
insbesondere maßnahmen der frühförderung.
7. kultur-, freizeit- und sportangebote sollen kinder- und
familienfreundlich gestaltet sein. kinder, jugendliche und familien
sollen am kulturellen und sportlichen geschehen teilhaben. dies
bedeutet insbesondere, dass kultur-, freizeit- und sportangebote für
alle, auch für benachteiligte gruppen, bekannt gemacht werden, leicht
und gefahrenfrei erreichbar sowie bedürfnisorientiert und weit
gefächert sind und gefördert werden.
8. familien erhalten anerkennung und würdigung. kinder- und
familienfreundlichkeit werden ebenso positiv bewertet. bestehende
angebote werden besser bekannt gemacht. beispiellösungen werden
öffentlich vorgestellt (evtl. wettbewerbe, preisauslobungen).
9. es werden rahmenbedingungen gesichert, die allen kindern und
jugendlichen chancen auf schulbildung und berufliche entwicklung
bieten. inhaltlich plurale angebote und differenzierte pädagogische
konzepte oder profile, die den interessen der jungen menschen
entsprechen, sind zu fördern. besonderes augenmerk soll auf der
entwicklung von ganztagsangeboten, gemeinschaftsschulen, projekten
zur berufsvorbereitung sowie von angeboten der schulsozialarbeit und
jugendberufshilfe liegen.
10. das bedarfsgerechte angebot an kindertageseinrichtungen und anderen
familienergänzenden angeboten ist in hoher qualität zu sichern. die
rahmenbedingungen (personal, ausstattung, bauliche unterhaltung) sind
weiter zu verbessern.
11. das jugendhilfeangebot wird hinsichtlich seiner pluralität und
qualität gefördert. das partnerschaftliche miteinander von trägern
der öffentlichen und freien jugendhilfe wird weiterentwickelt.
12. zur verminderung von kinder- und jugenddelinquenz werden präventive
und unterstützende maßnahmen gesichert und stadtteilorientiert
weiterentwickelt. um politisch motivierte gewalt einzudämmen, werden
präventive projekte und beratungsangebote weiterentwickelt. zur
abwendung von kindesvernachlässigung, kindeswohlgefährdung und gewalt
gegen kinder werden präventive maßnahmen, hilfsangebote und netzwerke
ausgebaut und weiterentwickelt.
diese werden nun an die kommunalpolitiker und an die verantwortlichen verwaltungsbereiche weitergeleitet. spätestens nach zwei jahren will der beirat erörtern, ob und wie seine empfehlungen umgesetzt wurden.
veröffentlicht: root -- Freitag, 01. Mai 2009; 12:14:31 Uhr