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recht

zum 1.3.2009 gilt in der wunderschönen stadt halle an der saale ein neues gesetz für hundehalter und ihre vierbeinigen

 

kameraden. neben den vielen änderungen und neuerungen kommen auch mehr kosten auf die hundehalter zu. auf einen blick gibt es folgendes zu wissen und zu beachten:

 

 

  1. alle tiere nach dem 1.3.2009 geboren, müssen spätestens 6 monate nach geburt vom tierarzt mit einem transponder ausgestattet werden
  2. ebenfalls für neugeborene hunde ab 1.3. gilt, dass herrchen oder frauchen eine haftpflichtversicherung über 1 mio euro sowie eine versicherung für sonstige vermögensschäden in höhe von 50000 euro abzuschließen ist
  3. für besitzer von gefährlichen hunden gilt das auch für hunde vor dem 1.3.2009 geboren sind - die haftplfichtversicherung wird bis 31.5.2009 benötigt (pitbull-terrier, american staffordshire-terrier, staffordshire-bullterrier, bullterrier, kreuzungen dieser hunde untereinander oder mit anderen hunden)
  4. klärung für punkt 3 bringt ein wesenstest
  5. die bescheinigung über den wesenstest muss der stadt halle (saale) innerhalb von sechs monaten ab beginn der haltung des hundes vorgelegt werden


eine erlaubnis muss bei der stadt halle beantragt werden. in kürze ist nachzuweisen, dass der hundehalter:

* das 18. lebensjahr vollendet hat persönlichsowie fachlich geeignet ist
* ein führungszeugnis hatdie theoretische und praktische prüfung absolviert und bestanden hat
* den wesenstest für den hund vorlegen kann
* das tier mit transponder ausgestattet sowie die versicherungen abgeschlossen hat

genau wie der führerschein muss der hundehalter die erlaubnis mit gültigem personalausweis vorzeigen können. das abhanden kommen von hunden sowie der tod müssen gemeldet werden bei der stadt halle. neue hunde müssen generell unverzüglich mit folgenden angaben gemeldet werden:

* geschlecht und geburtsdatum des hundes,
* die kennnummer des transponders
* rassezugehörigkeit des hundes oder angabe der kreuzung des hundes,
* name und anschrift des hundehalters
* bescheinigung des versicherers über das bestehen einer haftpflichtversicherung

alle daten rund um hund und halter werden generell in einem zentralen register erfasst. fakt ist auch, dass für jede amtshandlung gebühren fällig werden. das einsetzen des transponder kostet z.b. 20 euro. weitere kosten lesen sie hier nach:

* behördliche rassebestimmung 25 bis 30 euro
* bescheinigung über die vorlage eines wesenstests 10 bis 16 euro
* feststellen der gefährlichkeit eines hundes 50 bis 71 euro
* antrag auf erlaubnis zur haltung eines gefährlichen hundes 15 bis 23 euro
* erteilung oder versagung der erlaubnis zur haltung eines gefährlichen hundes 50 bis 58 euro
* sachkundeprüfung 100 bis 119 euro
* führungszeugnisse 13 euro

wer gegen das gesetz verstößt, muss mit eine, bußgeld rechnen von bis zu zehntausend euro.



veröffentlicht: root -- Montag, 16. März 2009; 20:51:22 Uhr


Kommentar von _anonym am Sonntag, 01. November 2009; 20:08:37 Uhr

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Guten Tag,

das ist nicht in Ordnung. Man darf den Charakter und das Wesen des Hundes nicht nach der Rasse bestimmen.

Das Verhalten eines Hundes geht IMMER vom Hundehalter aus. Deshalb ist es unsinnig eine höhere Steuer und gewisse Auflagen für die sogenannten "Kampfhunde" zu erteilen.

Solche Pflichten dürften meiner Meinung nach nur Haltern angeordnet werden, deren Hunde NEGATIV verhaltensauffällig geworden sind. Danach sollte der Hundehalter getestet und demnach bestraft werden.

Ich sage es noch einmal: ES IST MEHR ALS FALSCH, DASS ALLE HUNDE GEWISSER RASSEN ÜBER EINEN KAMM GESCHERT WERDEN. Die oben genannten Gesetze müssen wirklich noch einmal überdacht und überarbeitet werden. Die hohen Preise für Steuern und Auflagen hindert niemanden daran, sich einen Hund solcher Rassen zu halten, denn die Waren kenner wissen - Kampfhunde gibt es nicht ... nur Kampfschmuser.

Hunde werden erst gefährlich, wenn der Halter gefährlich ist (der Hund spiegelt also nur den Charakter seines Halters wieder). Also ist es schwachsinnig, bestimmte Gesetze über die oben aufgelisteten Hunderassen zu erheben.

Nicht der Hund muss getestet werden, sondern derjenige der sich einen Hund anschaffen möchte und zwar noch bevor er einen Hund bei sich aufnimmt.

Ich kann wohl mit Sicherheit sagen, dass ich mit dieser Meinung nicht alleine bin und Zustimmung von jeglichen "Kampfhunde"-Haltern bekomme.

An alle Gesetzgeber: Im Straßenverkehr sterben jährlich unzählige Menschen, soll deswegen etwa das Autofahren verboten werden? Bestimmt nicht oder? Also bedenkt doch noch einmal die Auflagen für Hundehalter.

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