.

unfall bei schulveranstaltung Diesen Text vorlesen lassen

schulausfall

eine lehrerin klagt erfolglos wegen eines knalltraumas beim kirmesumzug. hintergrund war, dass

die lehrerin sich zur teilnahme an einer außerschulischen veranstaltung durch den förderverein organisiert, entschloss. nach meinung und gefühl der lehrerin war die teilnahme an der veranstaltung durch die schule gewünscht und von allen als gesellschaftliche verpflichtung angesehen worden.

 

sie plädierte auf dienstunfall - das verwaltungsgericht gießen entschied sich dagegen, weil es keine dienstliche anordnung zur teilnahme an der veranstaltung gab. die begründung des gerichts basiert auf der tatsache, dass der förderverein die veranstaltung organisierte und auch durchführte. sie sei somit überhaupt nicht dienstlich geprägt gewesen und fällt nicht in den verantwortungsbereich der schule.

 

 

 

 



veröffentlicht: root -- Samstag, 09. Oktober 2010; 14:01:38 Uhr


.

familienbrief abonnieren

E-Mail-Adresse eingeben:

Zugestellt von FeedBurner

Suche


hilfreiches & mehr


Login

Login




Registrierung.
. Passwort vergessen?
.
 
.

familienservice

.

familienservice