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wenn ihr kind auf dem weg zur tagesmutter oder bei der tagesmutter einen unfall hat, ist es automatisch über die gesetzliche unfallversicherung versichert. diese übernimmt alle kosten, welche durch den unfall entstehen.
somit ist das durch eine tagesmutter betreute kind vor dem gesetz einem kind in einer einrichtung gleichgestellt. nach einem unfall ist die tagesmutter verpflichtet, die vorgeschriebene unfallanzeige zu erstatten. die gesetzliche unfallversicherung übernimmt nach einem unfall die arzt- bzw. krankenhauskosten bis hin zu den rehabilitationskosten und einer eventuell anfallenden dauerhaften unfallrente.
der gesetzliche unfallschutz setzt allerdings nur bei den vom jugendamt anerkannten tagesmüttern bzw. -vätern ein.
der gesetzliche unfallschutz setzt allerdings nur bei den vom jugendamt anerkannten tagesmüttern bzw. -vätern ein.
veröffentlicht: Antje K. -- Sonntag, 15. April 2007; 19:23:49 Uhr