.
im internationalen vergleich liegt deutschland bei der altersversicherung von selbstständigen zurück. eine aktuelle studie der deutschen rentenversicherung schürt die diskussion um die einbeziehung von selbstständigen in die gesetzliche rentenversicherung wieder an.
demnach sind in vielen europäischen staaten bei ähnlichem sozialstaatskonzept in den vergangenen jahrzehnten sebstständige obligatorisch in die staatliche altersversicherung aufgenommen worden. in der studie heisst es, dass deutschland in dieser frage mittlerweile eine "sonderstellung" einnehme. bisher sind in deutschland nur bestimmte gruppen von selbstständigen, vor allem handwerker und künstler, in die gesetzliche rentenversicherung einbezogen.
besonders positiv hebt die studie österreich hervor, wo die rechtslage bis 1996 ähnlich wie in deutschland war. dann wurden zunächst "besonders sozial schutzbedürftige selbstständige" in die rentenversicherung einbezogen. aufgrund der darauf folgenden abgrenzungsprobleme seien sehr schnell alle selbstständigen (ausser es greift schon eine andere versicherungspflicht) pflichtversichert worden.
die studie besagt weiter, dass in anderen vergleichbaren, vorallem südeuropäischen staaten, selbstständige seit jahrzehnten in die obligatorische alterssicherung einbezogen werden. dabei wird den betroffenen der übergang in die staatliche rentenversicherung oft durch ermäßigte beitragszahlungen in den ersten jahren erleichtert. ein ähnliches modell hatten der präsident der deutschen rentenversicherung bund, herbert rische, sowie der sachverständigenrat zur begutachtung der gesamtwirtschaftlichen entwicklung auch für deutschland empfohlen.
besonders positiv hebt die studie österreich hervor, wo die rechtslage bis 1996 ähnlich wie in deutschland war. dann wurden zunächst "besonders sozial schutzbedürftige selbstständige" in die rentenversicherung einbezogen. aufgrund der darauf folgenden abgrenzungsprobleme seien sehr schnell alle selbstständigen (ausser es greift schon eine andere versicherungspflicht) pflichtversichert worden.
die studie besagt weiter, dass in anderen vergleichbaren, vorallem südeuropäischen staaten, selbstständige seit jahrzehnten in die obligatorische alterssicherung einbezogen werden. dabei wird den betroffenen der übergang in die staatliche rentenversicherung oft durch ermäßigte beitragszahlungen in den ersten jahren erleichtert. ein ähnliches modell hatten der präsident der deutschen rentenversicherung bund, herbert rische, sowie der sachverständigenrat zur begutachtung der gesamtwirtschaftlichen entwicklung auch für deutschland empfohlen.
veröffentlicht: Antje K. -- Mittwoch, 23. April 2008; 14:43:11 Uhr