.

angehörige selbst zu pflegen, ist kein neuer trend sondern für viele menschen täglicher alltag. bei aller liebe und hingabe kann man(n), frau oder familie sich durchaus auch mal urlaub gönnen und die seele baumeln lassen.
dafür müssen sie folgendes wissen:
es gibt die möglichkeit der ersatzpflege oder verhinderungspflege.
wenn sie ersatzpflege wählen, können bis zu 4 wochen die kosten von der pflegekasse übernommen werden. das gilt für eine summe bis zu 1510 euro der kosten. einige bedingungen gibt es jedoch:
- sie müssen den pflegebedürftigen angehörigen mindestens schon 6 monate in der häuslichen umgebung pflegen
- sind sie bis zum 2. grad verwandt oder verschwägert, wird die ersatz- und verhinderungspflege nur in höhe des pflegegeldanspruchs gewährt.
Autor: root -- Samstag, 14. August 2010; 19:12:20 Uhr