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Europäisches Recht in nationales Recht umgesetzt (§ 7 BUrlG)
Laut Urteil können kranke Arbeitnehmer den Urlaub mehrere Jahre ansammeln und dann später nehmen. Werden sie entlassen, besteht Anspruch auf finanzielle Abgeltung. Geschützt ist allerdings nur der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen.
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veröffentlicht: root -- Samstag, 04. April 2009; 18:13:44 Uhr