viele menschen mit hartz iv haben einen sogenannten ein-euro-job. nun ist auch hier vor einer weile aktiv recht gesprochen wurden:
so müssen ein-euro-jobber auch eine arbeitszeit von 30 stunden die woche grundsätzlich hinnehmen. lehnen sie die arbeitsgelegenheit in diesem umfang ab, kann ihnen das arbeitslosengeld II um 30 % gekürzt werden, urteilte das bundessozialgericht in kassel.
nun handelt es sich bei ein-euro-jobs um vorbereitende eingliederungsmaßnnahmen, um den arbeitslosen wieder in lohn und brot zu bringen. so kann ein ingenieur durchaus 30 h als gemeindearbeiter tätig sein, obwohl er selbst der meinung ist, dass 30 h einen regulären job verdrängt.
das gericht entschied, dass 30 h prinzipiell gehen, wenn inhaltlich geprüft ist, dass die tätigkeit eben wirklich keinen job verdrängt. (Az.: B 4 AS 1/08 R)
veröffentlicht: root -- Sonntag, 01. März 2009; 12:21:17 Uhr