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urteile rund um hartz iv Diesen Text vorlesen lassen

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viele menschen mit hartz iv haben einen sogenannten ein-euro-job. nun ist auch hier vor einer weile aktiv recht gesprochen wurden:

 

so müssen ein-euro-jobber auch eine arbeitszeit von 30 stunden die woche grundsätzlich hinnehmen. lehnen sie die arbeitsgelegenheit in diesem umfang ab, kann ihnen das arbeitslosengeld II um 30 % gekürzt werden, urteilte das bundessozialgericht in kassel.

 

nun handelt es sich bei ein-euro-jobs um vorbereitende eingliederungsmaßnnahmen, um den arbeitslosen wieder in lohn und brot zu bringen. so kann ein ingenieur durchaus 30 h als gemeindearbeiter tätig sein, obwohl er selbst der meinung ist, dass 30 h einen regulären job verdrängt.


das gericht entschied, dass 30 h prinzipiell gehen, wenn inhaltlich geprüft ist, dass die tätigkeit eben wirklich keinen job verdrängt. (Az.: B 4 AS 1/08 R)



veröffentlicht: root -- Sonntag, 01. März 2009; 12:21:17 Uhr


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