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us-zoll darf notebooks und ipods durchsuchen Diesen Text vorlesen lassen

ipod

betroffene und brügerrechtler beklagen schon seit geraumer zeit die berechtigung der us-bundesbeamten, bei zollkontrollen die daten von laptops und anderen elektronischen geräten, wie handys und ipods, zu durchsuchen.

 

 

das us-heimatschutzministerium bestätigte nun auch offiziell, dass darüber hinaus auch kopien der auf den geräten befindlichen inhalte angefertigt werden dürfen. wenn die behörden eine eventuelle verschlüsselung nicht knacken können oder das dokument in einer fremden sprache verfasst worden ist, sind sie sogar berechtigt die inhalte an die privatwirtschaft weiterzugegeben, um eine lösung zu finden.

michael chertoff vom us-heimatschutzministerium schrieb in usa today "die gefährlichste schmuggelware befindet sich meist in laptops oder anderen elektronischen geräten." bisherige durchsuchungen haben sowohl brutale dschiad-materialien als auch pornografische kinderbilder zu tage gebracht.

zwar müssen, nach auskunft des ministeriums, die einbehaltenen geräte nach einer "angemessenen frist" an ihre eigentümer zurückgegebn werden, allerdings musste in einem fall ein reisender bereits mehrere monate auf die rückgabe warten.

geschäftsleute sind nur dann auf der sicheren seite, wenn sie ihre sensiblen firmendaten auch bei reisen nur über vpn-verbindungen vom heimischen server in die usa transportieren.

die zollbedingungen können hier nachgelesen werden.



veröffentlicht: Antje K. -- Dienstag, 05. August 2008; 12:38:29 Uhr


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