das sozialwissenschaftliche forschungs- und beratungsinstitut sowitra führt derzeit ein forschungsprojekt mit dem titel "das neue elterngeld" durch.
das ziel des anfang 2007 eingeführten elterngeldes ist eine verbesserte geschlechterorientierte vereinbarkeit von beruf und familie. für viele unternehmen stellt diese ausrichtung auf beide elternteile aber noch eine herausforderung dar. in den meisten firmen wird die betriebskultur, die arbeitsorganisation und die personalpolitik den sich mit dem elterngeld verbundenen anforderungen noch nicht gerecht. andere unternehmen hingegen sind vorreiter auf diesem gebiet und setzen die neuen regelungen schon erfolgreich um.
gesammelt werden die in den betrieben gemachten erfahrungen und betriebliche bedingungen von vätern in elternzeit. das projekt möchte herausfinden, wie die firmen die arbeitswelt väterfreundlicher und somit geschlechtergerechter gestalten können, welche hemmenden und welche fördernden faktoren es gibt. ausserdem werden die nutzungspraxis von elternpaaren und die entscheidungsgründe der väter untersucht.
darauf basierend werden dann handlungsempfehlungen für die unternehmen erstellt, um den vätern die möglichkeiten zu bieten, stärker für die familie da zu sein.
für dieses vorhaben sucht das institut erwerbstätige väter, die seit der einführung der neuen elterngeldregelung diese in anspruch genommen haben. gefördert wird das projekt von der hans böckler stiftung.
zu väter-online-befragung bitte hier klicken.
letzte woche verständigten sich die finanzminister der länder darauf, die bisherigen vorgaben für elterngeld-empfänger unverändert beizubehalten und bundeseinheitlich anzuwenden. somit konnte sich die besserstellung der elterngeld-empfänger in sachsen nicht durchsetzen.
als einziges bundesland hatte sachsen elterngeld-empfänger, welche vor der geburt ihres kindes arbeitslos waren, beim fiskus besser gestellt. elterngeld ist eigentlich steuer- und abgabenfrei. es unterliegt aber dem progressionsvorbehalt. sachsen hatte argumentiert, das mindestelterngeld von 300 euro sei weder einkommen noch eine lohnersatzleistung und falle daher nicht in die steuerprogression.
veröffentlicht: Antje K. -- Mittwoch, 10. September 2008; 12:07:06 Uhr