ähnlich wie bei uns in deutschland das mutterschutz- und arbeitszeitgesetz, gibt es auch in spanien regelungen für eltern mit kindern. so bestimmt das spanische arbeitnehmerstatut
unter anderem, dass mütter nach der geburt der kinder einen anspruch auf 9 monate "stillurlaub" haben. damit verbunden ein anspruch auf eine stunde arbeitsbefreiung, die sie in zwei abschnitte aufteilen können.
ein spanischer vater klagte nun erfolgreich vor dem europäischen gerichtshof. er ist abhängig beschäftigt und wollte den stillurlaub anstelle seiner frau antreten. die spanische regelung sieht jedoch vor, dass er nur anstelle seiner abhängig beschäftigten frau in urlaub gehen kann. der europäische gerichtshof entschied, dass das eine diskriminierung aus gründen des geschlechts sei.
die frau von herr roca alvarez ist nicht abhängig beschäftigt sondern selbstständig. damit lehnte der arbeitgeber den antrag auf stillurlaub mit obengeschriebener begründung ab. das gericht führte aus, dass das stillen an sich nicht mehr gegenstand des urlaubs sei, da auch milchprodukte zur ernährung verwendet werden können. weiterhin wurde festgestellt, dass die spanische regelung abhängig beschäftigten spanischen müttern gerecht wird jeoch nicht den spanischen vätern.
es lebe die gleichheit: urteil vom 30. 9 2010 -C-104/09
veröffentlicht: root -- Sonntag, 03. Oktober 2010; 19:40:10 Uhr