alles hat vor- und nachteile im leben. jede entscheidung bringt welche mit sich und selbst die schönen dinge sind nur solange schön, wie es
nicht zu konsequenter unverträglichkeit zwischen den menschen kommt. trennen will man sich natürlich nicht, wenn man sich so gerade frisch verliebt hat - ganz im gegenteil. oft geht es nicht schnell genug in die gemeinsame wohnung oder zum gemeinsamen kind.
der ausdruck meine frau/mein mann ist historisch durch ehepartner geprägt. in losen beziehungen wird er eher seltener verwendet. die ehe erzeugt eine gewisse psychologische sicherheit für die zukunftsplanung und ein stärkeres zusammengehörigkeitsgefühl.
die ehe hat noch weitere vorteile, wie z.b.:
- ein gemeinsamer name
- gemeinsames sorgerecht für kinder
- der partner nimmt am vermögenszuwachs des anderen teil
- die aufteilung von hausrat und wohnung sind gesetzlich geregelt
- die aufteilung der rentensansprüche
- der anspruch auf witwenrente
- der pflichtteil im erbfall
- die zahlreichen steuer- und vermögensvorteile, wie das ehegattensplitting
- die adoption eines kindes
- das zeugnisverweigerungsrecht bei gericht
- die aufenthaltsrechtliche stellung des ausländischen ehepartners sichern
die nachteile liegen ebenfalls klar auf der hand. im falle der trennung kann es zahlreiche und langwierige gerichtsverfahren geben, wenn beide partner sich nicht einig sind. aus sicht der kinder geschaut, ist der mann oft schlechter gestellt als die frau. das umgangs- und besuchsrecht regelt zwar selbiges - trotzdem kann es eine menge unstimmigkeiten geben. unterhaltspflichtig ist je nach vermögen und einkommen ein partner gegenüber dem anderen und gegenüber den kindern.
die eheähnliche gemeinschaft hat als umgangssprachlich wilde ehe einen hohen stellenwert in der gesellschaft. die verantwortung für gemeinsame kinder kann hier, wie in der richtigen ehe mit allen rechten und pflichten geteilt werden. der unterhalt, sowie die vermögens- und steuervorteile als auch der gemeinsame name fallen weg. adoptionen sind möglich aber nicht als paar. im falle des todes eines partners müssen vorkehrungen getroffen werden, die das erbrecht betreffen.
egal ob mit trauschein oder ohne - vergessen sie nicht auf herz, bauch und kopf zu hören. sollte sich dann doch mal was ändern, heißt es ruhig und besonnen die trennung - und regelung der angelegenheiten - angehen.
rund um das thema reform des familienrechts, bieten wir ihnen am 3.09.2009 ab 19.30 uhr die möglichkeit, sich allumfassende zu informieren.
veröffentlicht: root -- Donnerstag, 27. August 2009; 22:45:16 Uhr
Kommentar von root am Donnerstag, 27. August 2009; 22:58:48 Uhr
kommentar zu verliebt, verlobt, verheiratet?
Quelle: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2009/07/PD09__251__12631.psmlWIESBADEN – Im Jahr 2008 ist die Zahl der Ehescheidungen um 3% gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden 2008 in Deutschland etwa 191 900 Ehen geschieden; 2007 waren rund 187 100 Ehescheidungen registriert worden. Damit wurden 2008 von 1 000 bestehenden Ehen 11 geschieden, im Jahr 1993 waren es dagegen nur 8 von 1 000 Ehen gewesen.
Von 1992 bis 2003 war die Zahl der Ehescheidungen mit Ausnahme des Jahres 1999 beständig von 135 000 auf 214 000 angestiegen, wobei in den neuen Ländern in den Jahren 1992 bis 1996 vorübergehend sehr wenige Ehen geschieden wurden. Nachdem die Ehescheidungen in Deutschland von 2004 bis 2007 abgenommen hatten, ist für das Jahr 2008 wieder ein Anstieg zu verzeichnen.
Bei den im Jahr 2008 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag in 104 000 Fällen von der Frau (54,2%) und in 71 500 Fällen (37,2%) vom Mann gestellt. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten die Scheidung. Gegenüber 2007 ist die Zahl der nur vom Mann beantragten Ehescheidungen um 5,1% angestiegen, nur von der Frau gestellte Scheidungsanträge stiegen leicht um 0,8% an.
Bei der Mehrzahl aller Ehescheidungen sind die Ehepartner zumindest ein Jahr getrennt. 162 500 Ehen (84,6%) wurden im Jahr 2008 nach einjähriger Trennung geschieden, dies waren 4 900 Ehen oder 3,1% mehr als 2007. Bei 3 100 Scheidungen waren die Partner noch kein Jahr getrennt gewesen (+ 2,8% gegenüber dem Vorjahr). Die Zahl der Scheidungen nach dreijähriger Trennung ist mit 25 200 leicht zurückgegangen (– 1,5%).
2008 betrug die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung 14,1 Jahre. 2007 waren die Partner in Durchschnitt 13,9 Jahre verheiratet gewesen und 1990 11,5 Jahre. Somit setzt sich die Tendenz der vergangenen Jahre zu einer längeren Ehedauer bis zur Scheidung fort.
Von den im Jahr 2008 geschiedenen Ehepaaren hatten knapp die Hälfte Kinder unter 18 Jahren. Gegenüber 2007 hat die Zahl der von der Scheidung ihrer Eltern betroffenen minderjährigen Kinder von 145 000 auf 150 200 und damit um 3,6% zugenommen.