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Steuererklärungvon den kommunen geförderte tagesmütter müssen ihr einkommen vorerst nun doch nicht voll versteuern. die finanzminister der länder haben sich darauf geeinigt, die für januar geplante steuerpflicht für mindestens ein jahr auszusetzen.
 
der ursprüngliche plan sah vor, die existierende ungleichbehandlung von staatlich geförderten und privaten tagesmüttern abzuschaffen. private tagesmütter müssen ihr einkommen versteuern und staatlich geförderte nicht. die neuregelung hätte eine höhere steuerbelastung und die sozialversicherungspflicht zur folge, was mit deutlichen mehrkosten für die betroffenen tagesmütter verbunden gewesen wäre. mehr dazu hier.

der bundesverband für kindertagespflege freut sich über diese entscheidung, denn man müsse den tagespflegepersonen erst mehr für ihre arbeit zahlen, ehe man es ihnen wieder wegnehmen könne.

veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 06. Dezember 2007; 22:27:27 Uhr


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