die frage des unterhalts im falle von scheidungen und trennungen steht immer wieder zur diskussion. wie hoch ist denn nun der selbstbehalt?
im sommer 2010 wird vom bundesverfassungsgericht hierzu eine grundsatzentscheidung erwartet. bis dahin gilt ab dem 1.1.2010 die düsseldorfer tabelle, welche die sätze für kinder festlegt. danach wird der unterhalt um durchschnittlich 13% steigen.
bis zur erwarteten grundsatzentscheidung gilt diese regelung gilt zunächst vorläufig. wollen sie genau wissen, was sich im vergleich zu 2009 geändert hat - dann kann man hier genau nachsehen.
veröffentlicht: root -- Dienstag, 02. März 2010; 22:49:22 Uhr