gerade als frischgebackene führungskraft oder gründer ist das arbeitsrecht vielleicht nicht das erste, mit dem sie sich auseinandersetzen.
doch spätestens dann, wenn die gründung vollzogen ist oder der hgb-eintrag passiert, steht man irgendwann vor der frage mitarbeiter finden und mitarbeiter binden. aber fangen wir mal von vorne an:
als erstes machen sie sich ja gedanken bzw. schreiben die stelle aus. dann melden sich die ersten bewerber und gegebenenfalls kommt es zu den bewerbungsgesprächen. auch themen, wie mutterschutz, kündigungsschutz, urlaub oder antidiskreminierung tangieren schon beim bewerbungsgespräch. alle von a bis z ist rechtlich reglementiert und geregelt.
fragen nach wünschen, wie heiraten, kinder, schwangerschaft oder berufe des partners oder nach möglichen vorlieben, müssen auf keinen fall wahrheitsgemäß beantwortet werden, denn als potentieller arbeitgeber sind nur arbeitsbezogene fragen relevant.
z.b. kann die frage nach der politischen überzeugung, dem finanziellen hintergrund oder einer religionszugehörigkeit für manche berufe und berufsgruppen durchaus entscheidend sein.
als arbeitgeber sollten sie im laufe des bewerbungsgespräches im auge behalten, dass der bewerber immer die möglichkeit hat zu einer notlüge oder lüge zu greifen. eine frage gar nicht beantworten wird er kaum machen, wenn der begehrte job winkt. und einmal geschlossene arbeitsverträge lassen sich auch nach dem auffliegen einer lüge nicht so einfach wieder lösen.
p.s. sollte der bewerber allerdings bei einer zulässigen frage lügen, können sie den arbeitsvertrag wegen arglistiger täuschung anfechten.
veröffentlicht: root -- Mittwoch, 11. März 2009; 22:39:21 Uhr