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zuvor hatte die versicherung glaubhaft bewiesen, dass der architekt, welcher selbst einen mitarbeiter beschäftigte, während seiner arbeitsunfähigkeit mehrere vorbereitende termine für einen in aussicht gestellten auftrag wahrnahm. zweifelhaft bleibt dabei das vorgehen der versicherung, die selber zur überprüfung der arbeitsunfähigkeit diesen fingierten auftrag auslösen wollte.
das gericht begründete das urteil wie folgt: arbeitsunfähig heißt, dass keine der beruflichen tätigkeiten ausführt werden darf. dazu gehöre auch die arbeit im homeoffice, wie rechnungen schreiben oder telefonate annehmen. bei missachtung verwirkt man den anspruch auf krankentagegeld unabhängig von höhe und länge des anspruchs.
das fragte sich ein architekt, der erkrankte und sich gegenüber seiner versicherung arbeitsunfähig meldete und gegen seine versicherung prozessierte.
und diese frage beschäftigte nun auch den bundesgerichtshof, der das urteil fällte und zugunsten der versicherung entschied, dass die zahlung an den architekten nicht erfolgen muss.zuvor hatte die versicherung glaubhaft bewiesen, dass der architekt, welcher selbst einen mitarbeiter beschäftigte, während seiner arbeitsunfähigkeit mehrere vorbereitende termine für einen in aussicht gestellten auftrag wahrnahm. zweifelhaft bleibt dabei das vorgehen der versicherung, die selber zur überprüfung der arbeitsunfähigkeit diesen fingierten auftrag auslösen wollte.
das gericht begründete das urteil wie folgt: arbeitsunfähig heißt, dass keine der beruflichen tätigkeiten ausführt werden darf. dazu gehöre auch die arbeit im homeoffice, wie rechnungen schreiben oder telefonate annehmen. bei missachtung verwirkt man den anspruch auf krankentagegeld unabhängig von höhe und länge des anspruchs.
veröffentlicht: root -- Mittwoch, 10. Oktober 2007; 15:52:12 Uhr