.

weihnachtszeit - umtauschzeit? Diesen Text vorlesen lassen

gerade zur weihnachtszeit wird soviel umgetauscht wie sonst nie. sicher ist bei dem einen oder anderen unter ihnen auch wieder ein geschenk dabei, dass sie absolut nicht gebrauchen können oder vielleicht sogar doppelt geschenkt bekommen haben. was nun?


ebay sei gedankt, ist es ja nicht besonders schwer unliebsame geschenke wieder loszuwerden. aber auch die schenkenden können probleme bekommen. "verschenkt man ein handy samt mobilfunkvertrag, bleibt man unter umständen auf den kosten sitzen. da hier monatliche folgekosten meist über 24 monate hinweg entstehen, ist es schwieriger dieses paket wieder zu verkaufen", weiß marie-anne winter vom telekommunikationsportal www.teltarif.de. da entschädigt auch das vermeintlich günstige handy nicht, denn eine vorzeitige kündigung des vertrages ist in der regel kaum möglich.

für im einzelhandelsgeschäft gekaufte ware hängt der umtausch allein vom guten willen des verkäufers ab. deshalb sollte man sich vor allem bei teuren geschenken die möglichkeit des umtausches auf dem kassenzettel bestätigen lassen. bei nichtgefallen kann o wenigstens ein anderes gleichwertiges produkt ausgewählt werden.
bei mangelhafter ware besteht ein grundsätzlicher anspruch auf gewährleistung. der händler muss das produkt reparieren oder tauschen.

bei im internet erworbener ware allerdings hat der kunde generell ein umtauschrecht von 2 wochen.

weitere tipps zum thema erhalten sie hier.

veröffentlicht: Antje K. -- Sonntag, 15. April 2007; 12:05:43 Uhr


Kommentar zu weihnachtszeit - umtauschzeit??

Kommentar schreiben:






.

familienbrief abonnieren

E-Mail-Adresse eingeben:

Zugestellt von FeedBurner

Suche


hilfreiches & mehr


Login

Login




Registrierung.
. Passwort vergessen?
.
 
.

familienservice

.

familienservice