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die weihnachtszeit soll ihren mitarbeitern zur erholung dienen. was aber, wenn sie während der urlaubszeit krank werden?
erkrankt ihr mitareiter während seines urlaubs, so zählen die krankheitstage grundsätzlich nicht als urlaubstage. dies gilt aber nur, wenn ihnen ein ärztliches zeugnis der arbeitsunfähigkeit vorliegt.
bei arbeitsunfähigkeit im ausland kommt es häufig zu problemen. bei arbeitsunfähigkeit im ausland können sie von ihrem mitarbeiter verlangen, dass er ihnen schnellstmöglich per telefon oder fax die arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche dauer, die adresse am urlaubsort und ggf. die vorzeitige rückkehr mitteilt. eine unvollständige mitteilung stellt zwar einen abmahnungsgrund dar reicht aber im regelfall nicht für eine kündigung.
manche arbeitnehmer sind der meinung, dass sich ihr urlaub automatisch um die krankheitstage verlängert. dies ist nicht der fall. der mitarbeiter muss an dem bereits geplanten 1. arbeitstag wieder in der firma erscheinen, es sei denn, die arbeitsunfähigkeit hält über das ende des urlaubs an. bleibt der mitarbeiter unentschuldigt der arbeit fern, weil er seinen urlaub eigenmächtig um die krankheitstage verlängert, stellt dies auch einen abmahnungsgrund dar.
es bietet sich an, ihre mitarbeit im vorfeld über ihre pflichten zu informieren, beispielsweise durch einen aushang am schwarzen brett.
bei arbeitsunfähigkeit im ausland kommt es häufig zu problemen. bei arbeitsunfähigkeit im ausland können sie von ihrem mitarbeiter verlangen, dass er ihnen schnellstmöglich per telefon oder fax die arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche dauer, die adresse am urlaubsort und ggf. die vorzeitige rückkehr mitteilt. eine unvollständige mitteilung stellt zwar einen abmahnungsgrund dar reicht aber im regelfall nicht für eine kündigung.
manche arbeitnehmer sind der meinung, dass sich ihr urlaub automatisch um die krankheitstage verlängert. dies ist nicht der fall. der mitarbeiter muss an dem bereits geplanten 1. arbeitstag wieder in der firma erscheinen, es sei denn, die arbeitsunfähigkeit hält über das ende des urlaubs an. bleibt der mitarbeiter unentschuldigt der arbeit fern, weil er seinen urlaub eigenmächtig um die krankheitstage verlängert, stellt dies auch einen abmahnungsgrund dar.
es bietet sich an, ihre mitarbeit im vorfeld über ihre pflichten zu informieren, beispielsweise durch einen aushang am schwarzen brett.
(foto: pixelio.de / claudia hautumm)
veröffentlicht: Antje K. -- Freitag, 28. Dezember 2007; 00:04:31 Uhr