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kinderhaende

so sagt es das landesgericht bremen in seinem urteil vom 24.02.2009 (az. l 9 u 41/06) und entscheidet zu gunsten eines jungen, der

 

nach einem tragischem unfall im hort seitdem schwerstbehindert ist. schülerInnen stehen während der gesamten hortbetreuung unter dem erweiterten schutz der gesetzlichen unfallversicherung.

 

ausgangssituation war ein unfall während eines schwimmausfluges, welche von einem verein privat organisiert. nach dem schwimmen verteilte die erzieherin damals mitgebrachte pfannkuchen im vorraum der schwimmhalle. nach einer weile entdeckte sie den jungen leblos am boden. trotz eingleiteter rettungsmaßnahmen ist das kind seitdem schwerstmehrfachbehindert.

 

geklagt wurde erst vor dem sozialgericht hannover und jetzt vor dem landessozialgericht. die beklagte war die landesunfallkasse. das landesozialgericht lässt eine weitere berufung nicht zu.

 

 

 

 

 



veröffentlicht: root -- Freitag, 13. März 2009; 09:51:43 Uhr


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