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Neu ist das einzelbetriebliche Förderverfahren in der betrieblichen Weiterbildung. Bisher war es Bedingung, dass sich mehrere Personen mit dem gleichen Bildungsziel zusammenfinden, um die Weiterbildung zu fördern. Jetzt kann sich ein Unternehmer einfach drei Angebote einholen, aus denen er das wirtschaftlichste auswählt und die Förderung bei der SAB beantragt. Mit dem Förderbescheid schickt er anschließend seinen Mitarbeiter oder seine Mitarbeiterin auf Weiterbildung, reicht zum Schluss die bezahlte Rechnung bei der SAB ein und bekommt den Förderbetrag rückerstattet.
Sachsen ist damit das erste Bundesland, das ein solch einfaches Förderverfahren für Unternehmen einrichtet. "Damit wollen wir die Unternehmen motivieren, Weiterbildungsangebote für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker zu nutzen und ihre künftig benötigten Fachkräfte zu qualifizieren", so Jurk. "Mit der unkomplizierten Förderung haben wir eine Hürde aus dem Weg geräumt – nun ist es an den Unternehmen, zu handeln."
Im Jahr 2005 bildeten nur 47 Prozent der Unternehmen in Sachsen ihre Mitarbeiter weiter, in den meisten Branchen liegt die Weiterbildungsquote gerade mal bei 30-40 Prozent. Vor allem kleine Unternehmen nehmen besonders selten Weiterbildungsangebote für ihre Beschäftigten wahr.
Die Förderquoten sind sehr attraktiv: Für kleine und mittlere Unternehmen werden zwischen 45 und 80 Prozent der Ausgaben für die Weiterbildung bezuschusst, Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern erhalten 35 bis 60 Prozent. Der niedrige Fördersatz gilt jeweils für unternehmensspezifische Bildungsinhalte, der höhere für den Erwerb allgemein gültiger Abschlüsse bzw. Testate. Bei den unternehmensspezifischen Bildungsprojekten gibt es die Möglichkeit, dass ein Trainer ins Unternehmen kommt und die Beschäftigten direkt am Arbeitsplatz qualifiziert. Werden benachteiligte Arbeitnehmer weitergebildet, kann sich die Förderquote anteilig noch einmal um 10 Prozent erhöhen.
Unter http://www.bildungsmarkt-sachsen.de/ finden Personalverantwortliche und Weiterbildungsinteressierte das passende Angebot aus allen Regionen Sachsens. Bereits jetzt stehen 7.500 Kurse und Seminare zur Auswahl. Bildungsträger und -anbieter können sich ansprechend und nutzerfreundlich präsentieren, bisher sind etwa 360 Anbieter registriert. Zusätzlich bietet das Portal fundierte Hintergrundinformationen, aktuelle Meldungen sowie nützliche Tipps und Infos rund um das Thema Bildung.
Ab morgen können die Fördermittel beantragt werden. Zuständig für Information, Beratung und Antragstellung für die ESF-Förderung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank:
SAB Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: 0351/ 4910 4930
Fax: 0351/ 4910 1015
E-Mail:servicecenter@sab.sachsen.de
Quelle: Medienservice Sachsen vom 06.09.2007
Jurk: "Nahezu 170 Mio. Euro für betriebliche Weiterbildung und Fachkräfteentwicklung" Mit der heutigen Veröffentlichung im sächsischen Amtsblatt tritt die ESF-Richtlinie berufliche Bildung in Kraft.
"Sie bündelt mehr als 15 bisher getrennte Förderbestimmungen des Wirtschafts- und des Umweltministeriums", so Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk (SPD) und sorge damit für eine bessere Transparenz und Übersichtlichkeit der Fördermöglichkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. "Allein für die berufliche Weiterbildung und innovative Projekte zur Personal- und Fachkräfteentwicklung stehen in den kommenden sieben Jahren nahezu 170 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes zur Verfügung", so Jurk weiter.Neu ist das einzelbetriebliche Förderverfahren in der betrieblichen Weiterbildung. Bisher war es Bedingung, dass sich mehrere Personen mit dem gleichen Bildungsziel zusammenfinden, um die Weiterbildung zu fördern. Jetzt kann sich ein Unternehmer einfach drei Angebote einholen, aus denen er das wirtschaftlichste auswählt und die Förderung bei der SAB beantragt. Mit dem Förderbescheid schickt er anschließend seinen Mitarbeiter oder seine Mitarbeiterin auf Weiterbildung, reicht zum Schluss die bezahlte Rechnung bei der SAB ein und bekommt den Förderbetrag rückerstattet.
Sachsen ist damit das erste Bundesland, das ein solch einfaches Förderverfahren für Unternehmen einrichtet. "Damit wollen wir die Unternehmen motivieren, Weiterbildungsangebote für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker zu nutzen und ihre künftig benötigten Fachkräfte zu qualifizieren", so Jurk. "Mit der unkomplizierten Förderung haben wir eine Hürde aus dem Weg geräumt – nun ist es an den Unternehmen, zu handeln."
Im Jahr 2005 bildeten nur 47 Prozent der Unternehmen in Sachsen ihre Mitarbeiter weiter, in den meisten Branchen liegt die Weiterbildungsquote gerade mal bei 30-40 Prozent. Vor allem kleine Unternehmen nehmen besonders selten Weiterbildungsangebote für ihre Beschäftigten wahr.
Die Förderquoten sind sehr attraktiv: Für kleine und mittlere Unternehmen werden zwischen 45 und 80 Prozent der Ausgaben für die Weiterbildung bezuschusst, Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern erhalten 35 bis 60 Prozent. Der niedrige Fördersatz gilt jeweils für unternehmensspezifische Bildungsinhalte, der höhere für den Erwerb allgemein gültiger Abschlüsse bzw. Testate. Bei den unternehmensspezifischen Bildungsprojekten gibt es die Möglichkeit, dass ein Trainer ins Unternehmen kommt und die Beschäftigten direkt am Arbeitsplatz qualifiziert. Werden benachteiligte Arbeitnehmer weitergebildet, kann sich die Förderquote anteilig noch einmal um 10 Prozent erhöhen.
Unter http://www.bildungsmarkt-sachsen.de/ finden Personalverantwortliche und Weiterbildungsinteressierte das passende Angebot aus allen Regionen Sachsens. Bereits jetzt stehen 7.500 Kurse und Seminare zur Auswahl. Bildungsträger und -anbieter können sich ansprechend und nutzerfreundlich präsentieren, bisher sind etwa 360 Anbieter registriert. Zusätzlich bietet das Portal fundierte Hintergrundinformationen, aktuelle Meldungen sowie nützliche Tipps und Infos rund um das Thema Bildung.
Ab morgen können die Fördermittel beantragt werden. Zuständig für Information, Beratung und Antragstellung für die ESF-Förderung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank:
SAB Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
Pirnaische Straße 9
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Fax: 0351/ 4910 1015
E-Mail:servicecenter@sab.sachsen.de
Quelle: Medienservice Sachsen vom 06.09.2007
veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 06. September 2007; 16:58:23 Uhr