am 1. august tritt die vom sächsischen landtag verabschiedete funktionalreform und kreisneugliederung in kraft.
umfangreiche aufgaben des staates werden dann auf die landkreise und die kreisfreien städte und den kommunalen sozialverband übertragen. die noch verbleibenden staatlichen aufgaben werden gebündelt und die kreise im freistaat werden neu gegliedert. innenminister albrecht buttolo ist stolz, "dass dieses reformwerk nunmehr wirklichkeit wird. die verwaltung in sachsen wird damit leistungsfähiger und bürgernäher."
die anzahl der landkreise reduziert sich von 22 auf 10 und in zukunft gibt es anstatt 7 nur noch 3 kreisfreie städte.
ab dem 1. august werden die aufgaben des landesamtes und der der ämter für familie und soziales in leipzig, dresden und chemnitz auf kommunaler seite von den neu geordneten landkreisen und kreisfreien städten und dem kommunalen sozialverband sachsen sowie vom staatsministerium für soziales wahrgenommen.
zukünftig bearbeiten die landkreise und kreisfreien städte alle anträge auf elterngeld, auf leistungen nach dem sächsischen landesblindengesetz und auf feststellung der schwerbehinderteneigenschaft.
in chemnitz nimmt der kommunale sozialverband die antragsbearbeitung nach dem bundesversorgungsgesetz sowie die aufgaben der schwerbehindertenfürsorge (begleitende hilfe, kündigungsschutz für schwerbehinderte usw.) im integrationsamt und alle förderaufgaben nach dem landesjugendhilfegesetz wahr.
die landesdirektion chemnitz übernimmt in zukunft die aufgaben im bereich der verwaltungsrechtlichen und beruflichen rehabilitation und die anerkennung von geeigneten stellen nach § 305 inso.
das landesjugendamt zieht lediglich innerhalb von chemnitz um und wird auch weiterhin bei dem sächsischen staatsministerium für soziales geführt.
laufende verfahren werden von den genannten aufgabenträgern automatisch übernommen und dort abgeschlossen. eine erneute antragstellung ist nicht notwendig.
auf grundlage einer wissenschaftlichen studie geht das innenministerium davon aus, dass bei voller wirksamkeit der refom jährlich etwa 160 millionen euro eingespart werden.
unter der telefonnummer 0351 / 564 3041 hat das staatsministerium eine zentrale anlaufstelle für bürgeranfragen zur verwaltungsreform eingerichtet.
pünktlich zum inkrafttreten der kreisgebietsrefom halten auch die neuen landkreise und kreisfreien städte einzug im familienkatalog der familienfreund kg. schauen sie doch mal wieder vorbei.
veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 24. Juli 2008; 16:39:22 Uhr