ein wichtiges instrument der europäischen beschäftigungsstrategie ist die förderung der betrieblichen und beruflichen weiterbildung. freistaat sachsen und eu unterstützen gemeinsam arbeitnehmenr, die parallel zu ihrer erwerbstätigkeit wissen erwerben möchten. sofern der berufliche werdegang gefördert wird und den mitarbeiter in der aktuellen oder zukünftigen beschäftigung voranbringt, können zuschüsse zu den weiterbildungsmaßnahmen beantragt werden.
voraussetzungen
anträge können von ungekündigten mitarbeitern, außer öffentlicher dienst, gestellt werden. sollte das monatliche bruttoeinkommen 2.500 euro überschreiten, liegt eine antragsberechtigung nur vor, wenn
- ein einkommen von maximal 4.150 € erzielt wird und
- der antragsteller älter als 50 jahre ist oder in teilzeit arbeitet oder
- in einem befristeten arbeitsverhältnis tätig sind oder leiharbeitnehmer sind oder
- mit der weiterbildung den ersten akademischen abschluss anstreben.
zeitgleich mit dem antrag sind 3 angebote mit details zum anbieter, den kosten und dem inhalt vorzulegen. gleichzeitig ist zu begründen, welches angebot der 3 – aus wirtschaftlicher sicht – gewählt wird. sollte es nicht genügend weiterbildungsangebote geben, ist dies darzulegen. gegebenenfalls ist dann eine geringe zahl an weiterbildungsangeboten ausreichend.
konditionen
| art der förderung | nicht rückzahlbarer zuschuss |
| höhe der förderung | anteilige förderung der weiterbildungskosten |
| fördersätze | |
| bei einem durchschnittlichen monatlichen bruttoeinkommen von max. eur 2.500 | 80% der weiterbildungskosten |
| bei einem durchschnittlichen monatlichen bruttoeinkommen von mehr als eur 2.500 bis eur 4.150 | 50% der weiterbildungskosten |
| mindestkosten der weiterbildung | |
| bei einem durchschnittlichen monatlichen bruttoeinkommen von max. eur 2.500 | eur 650 |
| bei einem durchschnittlichen monatlichen bruttoeinkommen von mehr als eur 2.500 bis zur pflichtversicherungsgrenze | eur 1.000 |
| auszahlung | nach vorlage von rechnungen und dem dazugehörigen zahlungsnachweis (erstattungsprinzip) |
ein rechtsanspruch auf förderung besteht nicht.
antrags- und bewilligungsstelle ist die sächsische aufbaubank - förderbank - (sab). der antrag ist unter verwendung der entsprechenden antragsformulare schriftlich bei der sächsischen aufbaubank – förderbank – einzureichen. den ausgefüllten antrag reichen sie bitte mit den erforderlichen unterlagen bei der sab ein. die sab prüft ihren antrag und gibt ihnen bescheid.
wichtig: um eine reibungslose bearbeitung zu ermöglichen, werden nur vollständige anträge entgegengenommen. wenn sie fragen zur förderung oder zur antragstellung haben, nutzen sie bitte die beratungsangebote der sab.
der antrag ist vor beginn der weiterbildungsmaßnahme zu stellen. die bearbeitung des antrages bei der sab dauert ca. 6 wochen. die weiterbildungsmaßnahme kann erst nach bestätigung durch die sab bzw. nach erlass des zuwendungsbescheides (weiterbildungsschecks) begonnen werden.
die antragsbearbeitung ist kostenfrei und weitere informationen gibt es im bildungsmarkt sachsen.
veröffentlicht: root -- Dienstag, 07. Dezember 2010; 11:24:26 Uhr