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gerade heute gab es vom bundesverfassungsgericht das langersehnte urteil zur pendlerpauschale. das bundesverfassungsgericht entschied, dass die ab 1.01.2007 in kraft getretene regelung zur pendlerpauschale verfassungswidrig sei.

 

damit tritt rückwirkend die regelung von 2006 wieder in kraft, welche besagt, dass die kosten für fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte als werbungskosten nach § 9 estg oder als betriebsausgaben nach § 4 estg bei den einkommensteuerpflichtigen einkünften abgezogen werden konnten. die von den kosten unabhängige pauschale betrug je arbeitstag zuletzt 0,30 € pro entfernungskilometer.

 

das bundesverfassungsgericht wies darauf hin, dass die 2006er regelung solange wieder gilt, bis der gesetzgeber die verfassungswidrige regelung umformuliert und beseitigt.

 

als entscheider wissen sie, dass nur die richtigen informationen zur richtigen zeit ihnen und ihrem unternehmen vorteile verschaffen. gern verschaffen wir ihnen und ihren mitarbeitern diesen wissensvorsprung. für nur 7 cent je mitarbeiter und tag stehen wir ihnen und ihrer mannschaft rund um die uhr zu verfügung. mit kostenfreien account und unserem familienbrief informieren wir sie rund um das thema work-life-balance. sie wissen was sie wollen? dann kontaktieren sie uns und vereinbaren sie einen gesprächstermin. gern kommen wir zu ihnen.



veröffentlicht: root -- Dienstag, 09. Dezember 2008; 23:20:08 Uhr


Kommentar von root am Dienstag, 09. Dezember 2008; 23:47:57 Uhr

kommentar zu wissensvorspung Diesen Text vorlesen lassen

7,6 mio bundesbürger fahren mehr als 20 km zur arbeit sagt das statistische bundesamt:

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2008/12/PD08__475__731.psml

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