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jedes jahr zur gleichen zeit stehen die menschen in den geschäften schlange, um doppelt erhaltene oder ungeliebte geschenke umzutauschen. und so weist die verbraucherzentrale auch nach diesem weihnachtsfest wieder auf das geltende umtauschrecht hin.
beim kauf in einem ladengeschäft ist man, wenn beim kauf kein umtausch vereinbart wurde, häufig auf die kulanz des händlers angewiesen. grund dafür ist, das in deutschland fehlende gesetzlich verankerte umtauschrecht. lediglich bei fehlerhafter ware haftet der verkäufer innerhalb der ersten zwei jahre nach dem kauf für mängel am produkt.
das internet macht vieles einfacher. der einkauf der geschenke ist schnell erfolgt, aber auch die rückgabe über das internet stellt meist kein problem dar. anders als im ladengeschäft existiert hier ein generelles rückgaberecht. allerdings sind auch hier einige regeln zu beachten.
1. frist einhalten
nach lieferung besteht die möglichkeit innerhalb einer frist von 14 tagen die ware ohne angabe von gründen zurückzugeben.
2. ausreichend frankieren
die meisten online-shops bestehen auf ausreichendes porto. oftmals wird bei entsprechendem bestellwert das porto zurück erstattet. ein versichertes paket ist besser als ein nicht versichertes. so kann man sicher sein, dass das paket auch beim händler ankommt.
3. bei schweren waren abholung veranlassen
große und sperrige waren lieber abholen lassen. was durch eine spedition geliefert wurde, kann auch auf diesem wege wieder abgeholt werden. die abholung der ware am besten schriftlich per einschreiben veranlassen.
4. unbedingt kleingedrucktes lesen
einzelne händler bieten in ihren agb's unfreie rücksendung oder kostenlose abholung an. manche shops verlangen vor der rücksendung eine kurze benachrichtigung per mail.
und wenn das alles nichts hilft...
dann bieten sie doch ihre geschenke einfach im internet zum verkauf an. als privater verkäufer müssen sie dem käufer kein widerrufs- oder rückgaberecht einräumen und sie können die gewährleistung ausschliessen. in diesem fall genügt der hinweis "die ware wird unter ausschluss jeglicher gewährleistung verkauft".
das internet macht vieles einfacher. der einkauf der geschenke ist schnell erfolgt, aber auch die rückgabe über das internet stellt meist kein problem dar. anders als im ladengeschäft existiert hier ein generelles rückgaberecht. allerdings sind auch hier einige regeln zu beachten.
1. frist einhalten
nach lieferung besteht die möglichkeit innerhalb einer frist von 14 tagen die ware ohne angabe von gründen zurückzugeben.
2. ausreichend frankieren
die meisten online-shops bestehen auf ausreichendes porto. oftmals wird bei entsprechendem bestellwert das porto zurück erstattet. ein versichertes paket ist besser als ein nicht versichertes. so kann man sicher sein, dass das paket auch beim händler ankommt.
3. bei schweren waren abholung veranlassen
große und sperrige waren lieber abholen lassen. was durch eine spedition geliefert wurde, kann auch auf diesem wege wieder abgeholt werden. die abholung der ware am besten schriftlich per einschreiben veranlassen.
4. unbedingt kleingedrucktes lesen
einzelne händler bieten in ihren agb's unfreie rücksendung oder kostenlose abholung an. manche shops verlangen vor der rücksendung eine kurze benachrichtigung per mail.
und wenn das alles nichts hilft...
dann bieten sie doch ihre geschenke einfach im internet zum verkauf an. als privater verkäufer müssen sie dem käufer kein widerrufs- oder rückgaberecht einräumen und sie können die gewährleistung ausschliessen. in diesem fall genügt der hinweis "die ware wird unter ausschluss jeglicher gewährleistung verkauft".
(foto: pixelio.de / s. hofschlaeger)
veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 27. Dezember 2007; 19:43:12 Uhr