kein problem. denn, wenn es nach der fdp geht sollen kitas jetzt
direkt in wohngebieten errichtet werden können. i m antrag 16/11665 fordert die fdp die zumutbarkeitskriterien für die genehmigung von kindertagesstätten seien neu zu regeln. "dabei ist zu berücksichtigen, dass kinderlärm nicht in gleicher weise behandelt werden kann wie gewerbelärm, sondern zur freien entfaltung der kindlichen persönlichkeit gehört", schreibt die fraktion. wenn sie der betreuung der in diesen gebieten lebenden kinder dienen, soll es entsprechende genehmigungen geben.
grund zu dem antrag sind wohl einige widersprüchliche urteile in denen es mal ja mal nein heißt und natürlich hat die fdp im blick, dass eventuell mangels geeigneter grundstücke auch die erfüllung des gesetzesbeschluss zum ausbau der kinderbetreuung 2013 in gefahr ist. immerhin soll für 35 prozent der kinder unter drei jahren einen betreuungsplatz in einer kindertageseinrichtung oder der kindertagespflege bis 2013 geschaffen worden sein.
veröffentlicht: root -- Sonntag, 15. März 2009; 21:58:51 Uhr