ja es gibt durchaus situationen, die auch den besten unternehmer sprichwörtlich in den
ruin treiben. sie es nun die wirtschaftskrise, nicht zahlende kunden oder zu hohe verbindlichkeiten.ein schwieriger aber manchmal unumgänglicher schritt ist die eröffnung des insolvenzverfahrens.
am 16.11.2009 fällte der bundesgerichtshof ein wichtiges urteil zur insolvenzanfechtung. der bundesgerichtshof (bgh) hat nun wie folgt geurteilt: schöpft der schuldner neue gelder aus einer lediglich geduldeten kontoüberziehung und fließen sie infolge seiner rechtshandlung einem gläubiger direkt zu, so kommt die anfechtung dieser mittelbaren zuwendung durch den insolvenzverwalter ohne rücksicht darauf in betracht, ob aus der einräumung des überziehungskredits für die masse ein pfändbarer anspruch gegen die bank entsteht oder durch die valutierung von sicherheiten ein entsprechender rückübertragungsanspruch verloren geht (IX zr 191/05).
ein rteil mit grundsätzlichen folgen für gläubiger: sie müssen bei einer möglichen insolvenzanfechtung die erlangten beträge in zukunft bei allen bargeldlosen zahlungen herausgeben, gleich ob aus guthaben, dispositionskredit oder überziehung gezahlt wurde.
veröffentlicht: root -- Montag, 23. November 2009; 21:00:45 Uhr