in einem der familienfreund kg vorliegenden rechtsgutachten des deutschen institutes für jugendhilfe und familienrecht (dijuf) wird die erhebung von beiträgen für die mittagsversorgung in sachsen als rechtswidrig dargestellt.
nach auffassung des dijuf sind die beiträge bereits durch die zuweisung der kommunen bzw. landkreise bezahlt. in den jahren 1998 bis 2004 haben die zuständigen oberverwaltungsgerichte entsprechende landesregelungen in nordrhein-westfalen, bayern und niedersachsen gekippt.
aktuell hat mind. 1 sächsische landtagsfraktion eine gutachterliche prüfung des §15 sächskitag (sächsisches gesetz zur förderung von kindern in tageseinrichtungen) in auftrag gegeben. derzeit versucht der betreiber des familienbüroleipzig eine stellungnahme zu erhalten, ob das auch für eltern mit kindern in kindertagespflege gilt.
gern können sie unter newsn@familienfreund.de nachfragen oder das gutachten anfordern. selbstverständlich halten wir sie auf dem laufenden.
veröffentlicht: root -- Freitag, 13. Februar 2009; 00:14:36 Uhr