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zehnte woche des sehens Diesen Text vorlesen lassen

Auge

sehen ermöglicht uns die aufnahme der meisten alltäglichen informationen. es lässt uns unsere umgebung erfassen und wahrnehmen. doch was passiert, wenn die sehkraft von geburt an nicht gegeben ist oder plötzlich nachlässt? was für viele von uns selbstverständlich ist, bleibt blinden und sehbehinderten menschen vorenthalten.

 

"ca. 1,2 millionen menschen allein in deutschland können ihre informationen und sinneseindrücke nicht über die augen wahrnehmen. vor allem für menschen, die ihre sehbehinderung oder erblindung erst im laufe ihres lebens erwerben, bedeutet dies oft enorme lebensveränderungen“, erklärt die sächsische staatsministerin für soziales und verbraucherschutz christine clauß.

 

unter dem motto „sehen, was geht!“ macht die 10. bundesweite woche des sehens vom 8. bis 15. oktober 2011 genau auf diesen sachverhalt aufmerksam. durch eine vielzahl von aktivitäten wird auf die besondere bedeutung der augen, eines guten sehvermögens und die ursachen von erblindung und die situation von sehbehinderten und erblindeten menschen hingewiesen. außerdem sollen zielgerichtet einfache vorsorgemaßnahmen zur verhinderung oder frühzeitigen erkennung von augenkrankheiten vorgestellt werden. dass sich vorangeschrittene sehverschlechterungen durch training und abgestimmte hilfsmittel positiv beeinflussen lassen, wird dabei ebenso eine rolle spielen.

 

höhepunkte der 10. woche des sehens sind der welttag des sehens und der tag des weißen stockes, die in diesen zeitraum fallen.  am 13. oktober steht mit dem welttag des sehens das weltweite aktionsprogramm „vision 2020 – das recht auf augenlicht“ im fokus. ziel des programms ist es, die heilbare und vermeidbare blindheit bis 2020 zu überwinden.

 

diesem aktionstag schließt sich am 15. oktober 2011 der tag des weißen stockes an. dieser tag weist seit mehr als 40 jahren auf die belange blinder menschen und ihr recht auf ein selbstständiges leben hin.

bei sachsens politikern sind die belange der betroffenen menschen präsent, bestätigt staatsministerin clauß weiter: „mit dem im jahr 2004 auf den weg gebrachten sächsischen integrationsgesetz bekennt sich das land zur verpflichtung der gemeinschaft, behinderte menschen zu unterstützen und auf die gleichwertigkeit ihrer lebensbedingungen hinzuwirken. damit stellt sich die staatsregierung dem anspruch, den artikel 7 absatz 2 der verfassung des freistaates sachsen formuliert. dass sich über die jahre änderungsbedarfe ergeben, unter anderem zum beispiel durch die ratifizierung der un-behindertenrechtskonvention, ist selbstverständlich. hier setzen wir auf die unterstützung durch die betroffenenverbände und -initiativen.“

sächsische behindertenpolitik setzt auf eine selbstbestimmte lebensführung von behinderten menschen. barrierefreiheit im umfassenden sinn unterstützt dabei dieses anliegen.

 

informationen unter: www.woche-des-sehens.de



veröffentlicht: Familienservice Familienfreund KG -- Sonntag, 16. Oktober 2011; 01:12:13 Uhr


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