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zum 1. januar gilt weiterhin: keine steuern und sozialabgaben Diesen Text vorlesen lassen

beim sachbezugswert der staatlich geförderten mitarbeiterverpflegung gibt es ab 1. januar eine änderung. somit sind in 2007 bis zu 1269,40 euro pro arbeitnehmer und jahr steuerfrei.

jeder arbeitgeber kann nach den gesetzlichen lohnsteuerrichtliniern mitarbeitern einen essenszuschuss in form von restaurant schecks gewähren. bis zu 3,10 euro pro arbeitstag sind dabei sozialabgabenfrei. dazu muss sich der arbeitnehmer ab dem nächsten jahr mit 2,67 euro aus seinem nettogehalt beteiligen. ansonsten ist der sachbezugswert pauschal mit 25 prozent versteuern. den beitrag erhält der mitarbeiter über den restaurant scheck zurück. somit ergibt sich ab 2007 ein maximaler scheckwert pro arbeitstag von 5,77 euro.

aus unternehmenssicht ergibt sich ein maximaler nutzen. übernimmt der mitarbeiter die pauschalsteuer auf den sachbezugswert von 2,67 euro (25% = 0,667 euro), so kann der arbeitgeber nicht nur bis zu 3,10 euro, sondern jeden beliebigen betrag bis maximal 5,77 euro pro scheck ausreichen. der nutzen liegt somit bei 1269,40 euro pro jahr und mitarbeiter (bei 220 arbeitstagen).

weitere informationen können sie bei einer veranstaltung am 13. dezember in den räumen der ihk erhalten.



veröffentlicht: root -- Montag, 25. August 2008; 23:12:42 Uhr


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